«Kann man jetzt eine fristlose Kündigung aussprechen?»
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Leserfragen zum Coronavirus
«Kann man jetzt eine fristlose Kündigung aussprechen?»

Gynäkologin Bettina von Seefried, Beobachter-Expertin und Rechtsanwältin Karin von Flüe und Franziska Peterhans vom Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz stellten sich im Blick TV den drängendsten Corona-Fragen der Zuschauer.
Publiziert: 19.03.2020 um 17:48 Uhr
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Aktualisiert: 25.03.2020 um 11:59 Uhr
Community-Team

Auf Blick TV beantworteten drei Expertinnen die brennendsten Leserfragen rund um das Coronavirus. Im Studio waren:

  • Bettina von Seefried, Gynäkologin
  • Karin von Flüe, Beobachter-Expertin und Rechtsanwältin
  • Franziska Peterhans, Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz

Ist es noch möglich, in einem Spital zu gebären?

von Seefried: Geburtshilfe bleibt in Krisen erhalten. Spitäler bereiten sich darauf vor, Corona-Patientinnen, die gebären, von den anderen gebärenden Patientinnen zu trennen. Der Betrieb läuft Tag und Nacht normal weiter. Schwangere haben kein höheres Risiko, dass sie am Coronavirus erkranken. Das Virus wird auch nicht im Mutterleib übertragen.

Ich hatte vor ca. drei Wochen Kontakt zu einer Person, welche nun positiv getestet wurde. Was muss ich nun unternehmen?

von Seefried: In dem Fall muss man nichts machen. Man rechnet mit einer Inkubationszeit von zehn bis 14 Tagen. Deshalb muss man sich keine Sorgen machen, wenn der Kontakt schon drei Wochen her ist. Jede Person kann aber ansteckend sein, auch wenn sie keine Symptome hat. Deshalb ist jede Begegnung unter Betrachtung dieses Aspekts wahrzunehmen. Es ist wichtig, Social Distancing einzuhalten. Wir brauchen in den Spitälern schliesslich auch Kapazitäten für Velounfälle, Herzinfarkte oder sonstige Erkrankungen.

Kann man Homeoffice beantragen, auch wenn der Arbeitgeber dies verweigert, obwohl es machbar wäre?

von Flüe: Homeoffice ist gesetzlich nicht geregelt. Wir vom Beobachter haben die Haltung, dass dort, wo Homeoffice möglich ist, es zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gehört, dies zu ermöglichen. Der Arbeitgeber muss alles machen, um die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu schützen.

Ich bin selbständig und musste mein Geschäft schliessen. Habe ich Anspruch auf finanzielle Unterstützung und wenn ja, wo kann ich diese beantragen?

von Flüe: Die Selbstständigen trifft es hart, vor allem bei kleinen Betrieben. Sie sind zudem von der Kurzarbeit ausgeschlossen. Der Bundesrat und die Kantone sind daran, Hilfsprogramme auf die Beine zu stellen. Man kennt noch keine genauen Details, das braucht seine Zeit. Erkundigen Sie sich in dem Kanton, wo Sie arbeiten und fragen Sie nach, was bereits aufgegleist wurde. Es gibt sicher etwas, was genau wissen wir aber auch noch nicht.

Was geschieht mit Menschen, welche noch zur Arbeit gehen müssen, obwohl der Lebenspartner ein Hochrisikopatient ist? Gibt es in solchen Fällen eine Lohnzahlungspflicht?

von Flüe: Diejenigen, die zur Risikogruppe gehören, dürfen zu Hause bleiben und sollen, wenn möglich, Homeoffice machen. Können Sie das nicht machen, haben sie den Lohn zugute und es ist ein bezahlter Urlaub. Das gilt aber nicht für die Angehörigen der Betroffenen, das hat der Bundesrat so bestimmt. Daher soll man selbst entscheiden: zu Hause bleiben, dem Arbeitgeber vorschlagen, Ferien zu beziehen, Überstunden kompensieren oder allenfalls unbezahlten Urlaub nehmen. Vielleicht kommt auch der Arbeitgeber entgegen.

Wie ist dies in Betrieben, die den Abstand nicht halten können, wie zum Beispiel in einem Handwerksbetrieb?

von Flüe: Ich würde nicht sagen, dass Handwerker keinen Abstand halten können. Es geht hier um den Arbeitgeber, der die möglichen Vorsichtsmassnahmen auch ergreift. Es kommt hier auch auf die Art des Betriebes an, es unterscheidet sich von Fall zu Fall. Man soll einfach das Möglichste machen.

Kann ein Arbeitgeber eine fristlose Kündigung übergeben aufgrund der Schliessung des Geschäfts?

von Flüe: Wir sind klar der Meinung, das geht nicht. Für eine fristlose Kündigung braucht es einen wichtigen Grund, der es dem Arbeitgeber nicht möglich macht, die normale Kündigungsfrist abzuwarten. Von uns aus gesehen ist so eine Kündigung nichtig. Ist man in so einer Situation, soll man sofort protestieren, dass man es im Nachhinein beweisen kann.

Meine Reise wurde annulliert. Kann ich nun arbeiten gehen und die Ferien später planen?

von Flüe: Wenn der Arbeitgeber flexibel ist, ja. Es ist wichtig, mit dem Arbeitgeber zu sprechen, da es kein gesetzliches Recht gibt, dass man bereits bewilligte Ferien einfach zurückziehen und sie verschieben kann.

Wenn Kinder noch Schulmaterial in der Schule haben, dürfen sie dies noch holen?

Peterhans: Es ist definitiv keine gute Idee, wenn alle Schüler einer Klasse die Materialien zur selben Zeit holen gehen. Wenn, dann mit der nötigen Distanz. Es gibt aber auch viele Schulen, die den Kindern die Schulbücher zustellen.

Wieso bleiben Kitas nach wie vor ganz normal geöffnet?

Peterhans: Man muss immer überlegen, was passiert, wenn eine solche Institution schliesst. Denken wir an die Personen, die im Gesundheitswesen arbeiten und die es jetzt dringend braucht. Einige können die Kinderbetreuung nicht anders organisieren. Alle, die können, sollen ihre Kinder zu Hause behalten.

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Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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