Die Leser zu Amherds Beratungsverträgen
«Einen Berater brauche ich nur, wenn ich keine Ahnung habe»

Die Beraterin von Bundesrätin Viola Amherd ist mit ihrem grosszügigen Gehalt kein Einzelfall. Auch weitere ehemalige Spitzenbeamte werden von Amherd mit Steuergeldern beschäftigt. Dies sorgt für hitzige Diskussionen in der Kommentarspalte.
Publiziert: 05.11.2024 um 11:08 Uhr
|
Aktualisiert: 05.11.2024 um 12:26 Uhr
1/7
Amherds VBS beschäftigt mit Steuergeld noch weitere Ex-Topkader, die eigentlich bereits in den Ruhestand verabschiedet worden sind.
Foto: keystone-sda.ch

Auf einen Blick

  • Steuerzahler empört über hohe Beraterhonorare im Bundesrat
  • Leser kritisieren Verschwendung und fordern qualifizierte Nachfolge
  • Beraterhonorare: 156'000 Franken für Schellenberg, 180'000 Franken für Annaheim
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
RMS_Portrait_AUTOR_938.JPG
Sarah RiberzaniCommunity Editor

Bereits letzte Woche erhitzte Bundesrätin Viola Amherd (62) die Gemüter der Leserschaft. Ihre persönliche Beraterin, Brigitte Hauser-Süess (70), hat das Pensionsalter längst erreicht, wird jedoch weiterhin beschäftigt. Für diese Beratungstätigkeit müssen die Steuerzahler tief ins Portemonnaie greifen: Stolze 1140 Franken erhält sie pro Tag.

Nun zeigt sich, dass Brigitte Hauser-Süess nicht die Einzige ist, die trotz Pensionsalters weiterhin von Amherd beschäftigt wird. So erhält der frühere Chef der Luftwaffe, Aldo C. Schellenberg (66), grosszügige Beraterhonorare von seinem früheren Arbeitgeber. Auch Jörg Annaheim (71), einst Vize-Direktor des Bundesamts für Sport (Baspo), bezieht weiterhin ein Honorar. Schellenberg erhielt einen Auftrag von der Armee, der anderthalb Jahre lief – und bekam dafür 156'000 Franken. Annaheim hingegen wurde in den Jahren 2022 und 2023 als Berater engagiert, mit einem Mandatsvolumen von 180'000 Franken.

Community reagiert empört auf Beraterhonorare

Die Nachricht stösst bei den Leserinnen und Lesern auf breite Ablehnung. «Ich frage mich ernsthaft, wieso in den vergangenen Jahren Tausende neue Stellen beim Bund geschaffen worden sind. Müssen die dann alle noch von extern beraten werden?», kommentiert Leser Alfred kritisch. Auch Manfred Gschwend zeigt sich wenig einverstanden: «Einen Berater brauche ich nur, wenn ich keine Ahnung habe. Das sagt doch alles!»

Peter Haldemann äussert sein Unverständnis ebenso: «Beim Volk sparen und selber das Geld verschleudern, ist halt nicht das Gleiche. Die Mitarbeiter in den Departementen erhalten wohl einen grossen Lohn, sind aber scheinbar nicht zu gebrauchen, so dass stetig externe Berater zu überhöhten Löhnen angestellt werden.» Leserin Anne Egli ergänzt: «Genau deshalb sollte ein hoch bezahlter Spitzenbeamter bei Pensionierung dazu verpflichtet sein, eine qualifizierte Nachfolge aufgebaut zu haben.»

Und für Leser Marco Jakob ist klar: «Überall soll gespart werden, Bundesratsrente, alle höheren Bundesangestellte sowie Richter, im Parlament, National- und Ständeräte. Aber wenns um eigene Hemd geht, tuts halt weh.»

«Es kann günstiger sein, temporär teure Berater anzustellen»

Trotz der zahlreichen kritischen Stimmen finden sich auch einige wenige Leserinnen und Leser, die Amherds Vorgehen unterstützen. So kommentiert Marco Weber: «Ist doch toll, das Volk fordert doch immer, dass man Ü50 die Chance gibt zu arbeiten und der Bund setzt das um, was wollt ihr denn noch?»

Auch Christian Ruckstuhl sieht in diesem Vorgehen grundsätzlich nichts Negatives. «Es kann günstiger sein, temporär teure Berater anzustellen als dauerhaft einen Beamten. Muss aber gut getrackt werden!», erläutert er seine Ansicht.

Und User Hans Müller merkt an: «In der Privatwirtschaft werden nicht selten Berater-Verträge mit pensionierten ehemaligem Arbeitnehmern gemacht. Inzwischen wird darauf geachtet, dass der Gesamtverdienst nicht höher ausfällt als der ehemalige Angestellten-Lohn. Dabei werden auch 1. und 2. Säule angerechnet.»

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?