Bald auch in der Schweiz?
In Australien gibts ab März Autokennzeichen mit Emojis

Lachende Gesichter können ab März die Auto-Kennzeichen im australischen Queensland zieren. Auch in der Schweiz besteht bald Handlungsbedarf bezüglich einer neuen Gestaltung der Kontrollschilder.
Publiziert: 23.02.2019 um 14:59 Uhr
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So könnten die Nummernschilder…
Foto: www.ppq.com.au
Andreas Hobi

Es klingt schon gewöhnungsbedürftig: Im australischen Bundesstaat Queensland dürfen ab März Autofahrer ihren Kennzeichen Emojis hinzufügen.

Dafür verantwortlich ist das Unternehmen «Personalised Plates Queensland» (PPQ). Dieses spielt schon länger mit dem Gedanken, personalisierte Kennzeichen einzuführen und setzt ihren Willen mit den Emojis nun durch. 

Positive Emojis

Einen kleinen Hacken hat das ganze aber doch: Auf den Wunschkennzeichen können zwar drei Buchstaben und zwei Nummern frei ausgewählt werden. Vorerst dürfen aber nur Emojis mit einer positiven Botschaft ergänzt werden. Zur Wahl stehen die Symbole:

  • Lächeln
  • Zwinkern
  • Lachen
  • Smiley mit Herzchen-Augen und mit Sonnenbrille.

Dem Ärger über einen Stau kann der zornige Auto-Pendler also nicht per wütendem, rotem Gesicht oder lachendem Kackhaufen Luft machen.

Australische Medien berichten, dass die personalisierten Kennzeichen bis zu 500 Dollar kosten sollen.

Kommen Emoji-Kennzeichen auch in die Schweiz?

In der Schweiz werden wohl nie Autos mit bunten Gesichtern auf den Kennzeichen herumfahren. Der Grund dafür ist einfach: Kontrollschilder gehören hierzulande nicht dem Halter des Fahrzeugs, sondern den kantonalen Strassenverkehrsämtern.

Auch sonst scheinen Emoijs im Strassenverkehr kein Thema zu sein. «Mittelfristig besteht jedoch Handlungsbedarf bezüglich einer neuen Gestaltung der Kontrollschilder», erklärt Thomas Rohrbach vom Bundesamt für Strassen (Astra) gegenüber BLICK. «Weil Kantone wie Zürich oder Bern in rund zehn Jahren an die Grenze der Verfügbarkeit von Kontrollschildern stossen werden.»

Die allfälligen Neuerungen werden dann aber in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erfolgen und es wird, wie bei jeder Rechtsänderung, eine öffentliche Vernehmlassung durchgeführt.

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