Bundesgericht kippt Freispruch für frühere UBS-Kaderfrau
Protz-Sekretärin droht Knast

UBS-Chefsekretärin Verena K. (57) verpulverte mit ihrer Firmenkreditkarte über eine Million Franken. Zu aller Verwunderung wurde die Frau jedoch vollumfänglich freigesprochen. Nun sprach das Bundesgericht ein Machtwort.
Publiziert: 10.12.2021 um 00:08 Uhr
Verena K. auf dem Weg ins Gericht.
Foto: Joseph Khakshouri
Viktor Dammann

Prozessbeobachter wunderten sich: Eine UBS-Direktionssekretärtin (57) benützte ihre Firmenkreditkarte wie eine Schatztruhe. Für über eine Million Franken kaufte Verena K.* Luxuskleider, buchte tolle Reisen oder leistete sich eine Schönheitsoperation. Doch die Zürcher Gerichte sahen im Februar 2020 nichts Verbotenes darin und sprachen die Frau vollumfänglich frei. Das Bundesgericht sah dies nun anders. Ihr droht sogar der Knast. Die Staatsanwaltschaft hatte eine teilbedingte Strafe von 36 Monaten Gefängnis beantragt.

So verprasste Verena K. eine Million

Die damalige Chefsekretärin hatte auf Kosten der UBS wie eine Millionärin gelebt. So speiste sie mit ihrem Mann beim 19-Punkte-Spitzenkoch Andreas Caminada für 900 Franken. In Wien nächtigte sie im berühmten Wiener Hotel Sacher (1500 Franken) plus Flugtickets (1300 Franken). Die Firmenkreditkarte, mit der die Chefsekretärin Spesen ihrer Vorgesetzten hätte begleichen müssen, nützte Verena K. lieber selber.

Zwischen 2003 und 2010 zückte sie bei rund 850 Gelegenheiten ihr persönliches «Sesam öffne dich». Neben exklusiven Kleidern – etwa einem Bolerojäckchen für 960 Franken – durften es auch ein Paar Stiefel für 1340 Franken sein. Auch eine Schönheitsoperation ging auf Kosten der Bank. «Es waren alles Veruntreuungen. Sie wollte schöne Kleider und ein schönes Gesicht», fasste es Staatsanwalt Daniel Kloiber zusammen.

Dies wollte die Profiteurin nicht gelten lassen. Die Abrechnungen seien von ihren Vorgesetzten allesamt akzeptiert worden.» Dies glaubten ihr die Zürcher Gerichte und sprachen sie frei und gaben der UBS noch einen Tritt ans Bein: Man habe die Augen zugedrückt oder die Ausgaben durchgewunken, so das Obergericht.

Das Bundesgericht sprach nun ein Machtwort

Dies liess sich die Bank nicht bieten und reichte Beschwerde beim Bundesgericht ein. Und erhielt recht. Das Obergericht habe Bundesrecht verletzt. Die Firmenkreditkarte sei der Chefsekretärin wohl anvertraut gewesen, jedoch habe das nicht geheissen, dass sie darüber privat verfügen durfte.

Das Obergericht muss nun ein neues Urteil fällen. Wohl mit dem Ergebnis, Verena K. schuldig zu sprechen. Oder aber es gibt einen Freispruch mit einer ganz anderen Begründung. Beides könnte erneut ans Bundesgericht weitergezogen werden.

* Name geändert


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