Die Schweiz diskutiert über das Video vom «Traktor-Tubel»: Im Kanton Bern rasten zwei Männer im Auto fast aus, weil ein Bauer auf dem Traktor sie nicht überholen lässt und auch sonst seltsam fährt. Der Beifahrer filmt, der Traktor bleibt in der Mitte der Fahrbahn. Ist dessen Fahrweise überhaupt erlaubt?
Verstoss gegen alle Regeln
Tatsächlich verstösst der Traktorfahrer gegen eine Reihe von Verkehrsregeln. «Und zwar gegen so ziemlich alle, gegen die er verstossen könnte», sagt Willi Wismer, Präsident des Zürcher Fahrlehrerverbands. Etwa gegen das Rechtsfahrgebot des Strassenverkehrsgesetzes: Man muss rechts fahren fahren und sich «möglichst an den rechten Strassenrand halten, namentlich bei langsamer Fahrt.»
Wer langsam fährt, hat zudem gemäss Verkehrsregelnverordnung ausserorts Schnelleren das «Überholen angemessen zu erleichtern», indem er dazu «ganz rechts» fährt oder «nötigenfalls auf Ausweichplätzen» hält.
Sicherheitslinie ist tabu
Ganz zu schweigen davon, dass der Traktor beinahe permanent die ausgezogene Sicherheitslinie überfährt: Solange kein Hindernis im Weg ist, ist deren Berühren bzw. Überfahren tabu: Schon alleine dafür drohen dem Traktorfahrer Verzeigung, hohe Busse (schnell mal über 500 Franken plus Gebühren) und eventuell sogar Ausweisentzug! Dabei wäre rechts permanent ein Meter Platz zum Fahrbahnrand.
«Der Fahrer agiert grob fahrlässig und gefährdet mit seinem Verhalten den Gegenverkehr – lebensgefährlich!», sagt Wismer. Der Videofilmer dahinter habe recht – ein Töfffahrer im Gegenverkehr hätte kaum eine Chance, dem Traktor auszuweichen.
Ausweisentzug wahrscheinlich
Natürlich könnten nur Juristen den Fall verbindlich beurteilen, aber persönlich ist für Wismer der Fall eindeutig: «Ich würde hier einen Ausweisentzug und eventuell auch eine Nachprüfung sehen.»
Erklären kann sich Wismer das Verhalten des Fahrers nicht. Zuerst vermutete er einen Jungen am Steuer, aber inzwischen ist er sich sicher: «Ich kenne keinen jungen Lenker, der so schlecht fährt.»