Ich habe keine Hundebox. Muss ich eine Busse zahlen, wenn mein Hund einfach nur im Kofferraum sitzt. Oder wie soll ihn sonst korrekt transportieren?
Adolf Studer, per Mail
Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften für den Transport oder die Sicherung von Hunden im Fahrzeug. Tiere gelten nach Strassenverkehrsgesetz als Ladung und müssen so fixiert sein, dass sie den Fahrer oder die Insassen nicht stören, ablenken, behindern oder gefährden können. Es ist nicht auszuschliessen, dass die Versicherung im Falle eines Unfalls die Leistungen kürzt, wenn erwiesenermassen ein frei im Fahrgastraum transportiertes Tier dazu geführt hat.
Zu diesem Thema hat der TCS den Ratgeber «Crashtest» verfasst, der Hilfe für den Transport der geliebten Vierbeiner im Auto bietet. Er steht im Internet auf www.tcs.ch unter der Suchfunktion: «TCS Mobilität mit Haustieren» zum Herunterladen bereit. Oder surfen Sie einfach auf diese Seite.
Bernhard Schwab ist Experte des TCS – mit 1,6 Mio. Mitgliedern die grösste Mobilitätsorganisation der Schweiz. Für den BLICK klärt er Fragen rund ums Autofahren.
Haben auch Sie eine Frage an unseren Experten? Dann richten Sie diese an: Redaktion BLICK, Stichwort AUTOBLICK, Postfach 8099 Zürich oder per Email an auto@blick.ch
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