In engen Autobahnbaustellen mit auf zwei Meter begrenzter Fahrspur frage ich mich immer wieder, wie eigentlich die Gesamtbreite eines Autos bemessen wird. Nur die Karosserie oder inklusive «ausgeklappter» Spiegel?
René Schauber, per Mail
Die Messvorschriften für Fahrzeuge werden im Strassenverkehrsrecht Art. 38 festgelegt. Die Fahrzeugbreite ist über die äussersten, fest verbundenen Teile zu messen.
Der Artikel schliesst aber Teile wie Spiegel, Stossstangen oder Beleuchtungsvorrichtungen aus.
Daher ist es durchaus möglich, dass Fahrzeuge mit einer zulässigen Breite von unter zwei Meter, tatsächlich mehr Platz beanspruchen. Die Abbildung veranschaulicht dies.
In der Regel ist bei auf zwei Meter begrenzten Spuren aber eine Sicherheitsmarge eingerechnet. Bei parallelen Fahrstreifen in Baustellen deren linker Fahrstreifen auf zwei Meter begrenzt ist, sollten zudem aus Kapazitätsgründen alle offenen Fahrstreifen benützt werden.
Halten Sie – im Interesse des Verkehrsflusses und der Sicherheit – die angegebenen Tempolimiten ein.
Vermeiden Sie Fahrstreifenwechsel und Überholmanöver und fahren Sie «versetzt» (nicht zwei Fahrzeuge nebeneinander auf gleicher Höhe).
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