Werden Velofahrer auch geblitzt?
In unserem Dorf gilt bereits Tempo 30 und ich frage mich: Werden auch zu schnelle Velofahrer geblitzt – und gebüsst? Zumindest bei «schnellen» E-Bikes mit Töffli-Nummer wäre dies ja möglich.
M. Oberholzer, Bassersdorf ZH
Dies gleich vorweg: Wenn du mit dem Velo mit nicht angepasster Geschwindigkeit einen Unfall verursachst, kannst du angezeigt und gebüsst werden. Das kann teuer werden. Also: Auch mit dem Velo bitte versuchen, die gültigen Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten!
Nun aber zurück zu deiner Frage: Velos werden tatsächlich von den Radarkasten detektiert und geblitzt, falls sie schneller als mit der erlaubten und ausgeschilderten Geschwindigkeit unterwegs sind. Gebüsst werden aber meist nur über ihre Nummer identifizierbare Fahrer und Fahrerinnen von «schnellen» E-Bikes.
Neuregelung ab April 2024
Der Grund dafür ist, dass bei Velos kein Geschwindigkeitsmesser vorgeschrieben ist und somit vom Fahrer nicht verlangt werden kann, dass er weiss, wie schnell er mit seinem Bike unterwegs ist. Zumindest, solange nichts passiert.
Aber: Zum 1. April 2024 wird sich das ändern. Denn ab diesem Zeitpunkt gilt für alle neu verkauften schnellen E-Bikes mit bis zu 45 km/h Höchstgeschwindigkeit eine Tachopflicht. Schon vorher in den Verkehr gebrachte Exemplare haben noch eine Übergangsfrist von drei Jahren und müssen bis zum 1. April 2027 mit einem Geschwindigkeitsmesser nachgerüstet werden. Und spätestens dann wird jeder zu schnelle «45er»-E-Biker gebüsst werden.
Dann richte diese an: Redaktion Blick, Stichwort AutoBlick, Postfach, 8099 Zürich, oder auf www.tcs.ch/experte. Unsere Experten helfen dir gern.
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