TCS-Ratgeber
Warum Winterpneus, wenns gar nicht schneit?

Reto Blättler vom TCS, mit 1,6 Millionen Mitgliedern der grösste Mobilitätsclub der Schweiz, begleitet seit über zehn Jahren den TCS-Reifentest und klärt für Blick Fragen rund ums Thema.
Publiziert: 23.12.2023 um 16:00 Uhr
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Aktualisiert: 23.12.2023 um 16:03 Uhr
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Im Winter gilt die Faustregel: O bis O – von Oktober bis Ostern soll man Winterreifen aufziehen.
Foto: TOMM W. CHRISTIANSEN
Reto Blättler

Ich wohne im Zürcher Unterland, da schneit es nur noch selten. Liegt doch mal viel Schnee auf der Strasse, kann ich auf den ÖV ausweichen. Brauche ich dennoch Winterpneus für mein Auto?
C. Vincentini, Dietlikon 

In gewissen Regionen der Schweiz kann einem dieser Gedanke tatsächlich schon mal durch den Kopf gehen. Nur: Das Montieren von Winterreifen hängt nicht zwingend mit dem Schneefall zusammen. Denn sobald es schneit, ist es im Prinzip bereits zu spät. Den Wechsel auf Winterbereifung machen in erster Linie die ab Herbst vorherrschenden niedrigeren Temperaturen und die vermehrt auftretende Nässe nötig.

Winterpneus verfügen über eine andere Gummimischung – sie sind weicher als Sommerreifen – und die Profilgestaltung ist auch anders. Deshalb eignen sie sich nicht nur fürs Fahren auf Schnee, sondern auch bei Glätte, Nässe und generell bei tiefen Temperaturen. Auf rutschigen oder vereisten Strassen bieten Winterpneus deutlich mehr Grip als Sommerreifen und der Bremsweg verringert sich deutlich.

Auch abgefahrene Wintergummis sind gefährlich

Wichtig: Deine Winterreifen sollten noch über eine Profiltiefe von mindestens vier Millimeter verfügen. Darunter wirds gefährlich, das zeigen unsere Tests ganz klar. Denn wenn die Wintergummis Querkräfte übertragen sollten, beispielsweise im Aquaplaning oder beim Nasshandling, bringen abgefahrene Reifen nur noch einen Bruchteil ihrer ursprünglichen Leistung.

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Dann richte sie an: Redaktion BLICK, Stichwort AutoBlick, Postfach, 8099 Zürich, oder auf www.tcs.ch/experte. Unsere Experten helfen Ihnen gerne.

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In der Schweiz gibts keine Winterreifenpflicht. Allerdings: Wer «mit ungeeigneter Bereifung» (und das wären im Winter Sommerreifen) einen Unfall verursacht, mitverursacht oder auch nur den Verkehr blockiert und behindert, muss je nach Umständen mit einer Kürzung oder Rückforderung der Versicherungsleistungen rechnen. Zudem kann es eine Busse wegen Grobfahrlässigkeit absetzen.

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