TCS-Ratgeber
Unleserliche Nummer

Mit welcher Busse muss man rechnen, wenn man ohne oder mit unleserlichem Nummernschild erwischt wird? TCS-Experte Peter Grübler beantwortet Fragen der BLICK-Leser.
Publiziert: 26.06.2015 um 00:20 Uhr
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Aktualisiert: 28.05.2019 um 12:19 Uhr

Mit welcher Busse muss ich rechnen, wenn ich mit einem unleserlichen Nummernschild erwischt werde?
Roger Mangold, Oberwil BL
Für Motorfahrzeuge sind die Anzahl der Nummernschilder, ihr Zustand und der Anbringungsort mit maximalem Neigungswinkel in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) und der Verkehrsregelnverordnung (VRV) genau vorgeschrieben. Und bei einem Wechselschild darf sich nur das Fahrzeug mit Nummernschild im öffentlichen Verkehr befinden.

Die Bussen im Überblick

Das Fahren mit nicht gut lesbaren oder verdecktem sowie das Fahren oder Abstellen der Fahrzeuge auf öffentlichem Grund mit nicht vorschriftsmässig angebrachten Nummernschildern wird sogar mit 60 Franken (gemäss OBG Art. 330,333,401,504.2) gebüsst.

Das Nichtanbringen der Nummernschilder kostet im Bussenkatalog satte CHF 140.– (gemäss OBG Art. 404,504.1). Stellt sich bei der polizeilichen Kontrolle zudem heraus, dass das nummernlose Fahrzeug nicht mal versichert ist, wird der Fall noch strafrechtlich weiterverfolgt.

Demzufolge ist es ratsam, einen Verlust des Nummerschildes sofort auf dem nächsten Polizeiposten zu melden oder eine defekte Nummernhalterung unverzüglich reparieren zu lassen.

Auch die Lesbarkeit der Nummer ist der Sorgfaltspflicht des Fahrzeuglenkers zuzuordnen, genau wie auch das Funktionieren der Nummernbeleuchtung am Fahrzeug.

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