Darf ich den Motor meines parkierten Autos laufenlassen, um mit der Klimaanlage das Fahrzeug vorzukühlen? Dann ist es angenehmer für unseren Hund.
G. Zürcher, Wil
Nein, das ist verboten! Der Artikel 33 der Verkehrsregelnverordnung verbietet Laufenlassen des Motors im Stand aus Lärmschutzgründen. Wenn du das ignorierst, kann es dich eine Busse von 60 Franken kosten.
Anders sieht der Fall bei Elektroautos aus. Dort funktioniert die Klimaanlage auch bei ausgeschaltetem Antrieb. Per App oder Touchscreen kannst du das E-Auto kurz vor dem Einsteigen auf angenehme Temperaturen herunterkühlen. Besonders einfach wirds, wenn es noch an der Ladestation hängt – dann schmälert der Klimaanlageneinsatz die Reichweite nicht.
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Tesla zum Beispiel bietet bei der Klimaanlage zudem einen sogenannten «Hundemodus»: Während Frauchen und Herrchen einkaufen, hält die Klimaanlage die Temperatur für den im Auto wartenden Hund angenehm in der Komfortzone.
Display informiert besorgte Tierfreunde
Ein Display im Auto informiert dabei möglicherweise besorgte Passantinnen und Passanten über die aktuelle Temperatur im Fahrzeug-Innenraum, so dass sie sich keine Sorgen über die Gesundheit des trotz Hitze im Auto wartenden Tieres machen und weder TCS noch Polizei zur Rettung des Hundes rufen müssen.
Wie viel Strom braucht die Klimaanlage?
Aber saugt die Klimaanlage nicht den Akku des Elektroautos leer? Bei aktuellen Elektroautos mit Reichweiten von 200 bis 600 Kilometern stellt der Verbrauch der Klimaanlage im Alltag kein Problem dar. Die Klimaanlage benötigt etwa 2 bis 4 kW Strom, um das Auto bei Sonnenschein kühl zu halten. Zum Vergleich: Um 100 km/h schnell zu fahren, sind rund 20 kW nötig – also fünf- bis zehnmal mehr.
Bei konventionellen Verbrenner-Fahrzeugen macht die Klimaanlage übrigens einen Mehrverbrauch von bis zu einem halben Liter pro 100 Kilometer aus – und verkürzt so die Reichweite ebenfalls. Nur gibts für diese Autos weder einen Hundemodus, noch eine Fernsteuerung zum Vorkühlen.