Mein Auto ist mit Anhängerkupplung ausgerüstet. Deshalb hat mir das Fachgeschäft einen Veloträger empfohlen, der sich an dieser montieren lässt. Ein Kollege behauptet nun, das ich mit Kupplungs-Veloträger – wie mit Anhänger – nur noch 80 km/h fahren darf. Stimmt das?
Markus Koller, Zürich
Das stimmt deshalb nicht, weil es sich beim Fahrradträger zur Montage an der Anhängerkupplung nicht um eine Fahrzeugart handelt. Durch die Montage dieses Transportsystems ändert sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit eines PW von 120 km/h auf Schweizer Autobahnen grundsätzlich nicht.
Eine Rückversicherung
Beachten sollten Sie aber allfällige Angaben des Träger-Herstellers. Bei einigen Produkten wird nämlich in der Betriebsanleitung empfohlen, ein gewisses Tempo nicht zu überschreiten. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine gesetzliche Vorschrift, sondern um eine Empfehlung vor dem Hintergrund der Produktehaftung.
Eine maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit bezieht sich stets auf eine bestimmte Fahrzeugart. Zum Beispiel auf einen Anhänger mit eigenem Fahrzeugausweis und separatem Kontrollschild. Für die Fahrzeugart Anhänger wurde in der Schweiz eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h festgelegt. Wird ein Anhänger gezogen, gilt somit auch fürs Zugfahrzeug ein Limit von 80 km/h.
Dann richte sie an: Redaktion BLICK, Stichwort AutoBlick, Postfach, 8099 Zürich, oder auf www.tcs.ch/experte. Unsere Experten helfen Ihnen gerne.
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