Gibts eigentlich in der Schweiz Vorschriften zur Regelung der Dimensionen von Parkfeldern? Können Sie mir sagen, wie gross diese nach dem Gesetz sein müssen?
Ruth Largo, Zürich
Es gibt Normen des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS). Dabei handelt es sich um Empfehlungen, die durch die Genehmigungsinstanz Rechtskraft erlangen können. Wobei allerdings die Geometrie von Parkfeldern von mehreren Parametern abhängig ist. Grundsätzlich gibts nämlich Längs-, Schräg- und Senkrechtparkfelder. Weiter spielen unter anderem die Breite der Strasse oder der Fahrgasse entlang der Parkfelder, die Breite der Strasse bei Abstellmöglichkeiten in Biegungen, der Winkel bei Schrägparkfeldern und nicht zuletzt das grundsätzlich zur Verfügung stehende Gelände eine entscheidende Rolle.
Senkrechtparkfelder für Personenwagen sind in der Regel 5 Meter lang und 2,40 Meter breit. Darauf wird es in der Tat immer enger: Der aktuelle VW Golf VIII ist 4,28 Meter lang und – über die Aussenspiegel gemessen – 2,03 Meter breit. Verglichen mit dem ersten VW Golf von 1974 (Länge 3,70 m, Breite 1,61 m) wuchs der beliebte Kompaktwagen in der Länge um stolze 14,9 Prozent und in der Breite um immerhin 11,7 Prozent. Nicht zu vergessen: Auf dem Parkfeld sollte man ja auch noch die Türen öffnen können.
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