Auf meinem Spazierweg wimmelt es vermehrt von Velofahrern. Deshalb meine Frage: Gilt ein allgemeines Fahrverbot denn für Radfahrer nicht?
P. Kistler, Schaffhausen
Die Antwort auf diese Frage ist einfach: Fahren im allgemeinen Fahrverbot ist verboten! Auch mit dem Velo. Damit der Velofahrer als Fussgänger gilt und damit legal unterwegs ist, muss er dort sein Bike zu Fuss schieben.
Velos und langsame E-Bikes dürfen dagegen auf Wegen mit Schildern fahren, die ein «Fahrverbot für Motorfahrräder» anzeigen. Für schnelle Elektrovelos gilt dies allerdings nur bei abgeschaltetem Motor.
Rücksicht und Vorsicht
Dürfen Wege von Fussgängern und Velofahrern gemeinsam genutzt werden, ist Rücksicht (und Vorsicht!) angebracht, um Streit und Unfälle zu vermeiden. Radfahrer, die respektvoll und langsam an Fussgängern vorbeifahren, stellen kaum eine Gefahr oder Grund zum Ärger dar. Hilfreich ists, wenn sich Velofahrer bemerkbar machen: Kurz die Klingel zu betätigen hilft enorm für gute Stimmung. Vor allem, wenn auf genügend Distanz geklingelt wird, damit die Fussgänger nicht gleich zu Tode erschrecken. Ein Glöcklein am Lenker oder Knatterkarten zwischen den Speichen können den gleichen Effekt haben.
Augenkontakt fördert das gegenseitige Vertrauen und Verständnis zusätzlich. Das geht umso leichter, wenn auch die Fussgänger etwas Platz lassen, damit die Velos mit genügend Abstand vorbeifahren können. Rasch an den rechten Wegrand ausweichen – und freundlich grüssen. So klappts mit dem aneinander Vorbeikommen.
Dann richte diese an: Redaktion Blick, Stichwort AutoBlick, Postfach, 8099 Zürich, oder auf www.tcs.ch/experte. Unsere Experten helfen dir gern.
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