Das Nutzen des Handys am Steuer ohne Freisprecheinrichtung ist verboten und wird gebüsst. Warum dürfen Lastwagen-Fahrer während der Fahrt funken?
P. Masüger, per E-Mail
Unser Strassenverkehrsgesetz (SVG Art. 31) und die Verkehrsregelverordnung (VRV Art. 3) schreiben vor, dass der Fahrzeugführer seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden muss.
Ausserdem darf er beim Fahren nichts tun, was die Bedienung des Fahrzeugs erschwert oder verhindert. Und schliesslich hat er dafür zu sorgen, dass seine Aufmerksamkeit weder durch Radio, Musik oder Kommunikations- und Informationssysteme beeinträchtigt wird. Entsprechend ist die Benutzung des Mobiltelefons während der Fahrt verboten.
Und daher darf auch ein Lastwagenfahrer von Gesetzes wegen während der Fahrt nicht funken. Bei dichtem Verkehr oder heiklen Strassenverhältnissen dürfen Fahrer von Gesellschaftswagen ihre Fahrgäste auch nicht über Sehenswürdigkeiten informieren. Nicht ohne Grund: Eine Sekunde Unaufmerksamkeit hat bei Autobahntempo einen 25 Meter langen «Blindflug» zur Folge.
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