Kann ich zu einer günstigeren Autoversicherung wechseln, wenn ich meinen Fuhrpark auf dem Strassenverkehrsamt annulliere und wieder einlöse?
Thomas Chopard, per Mail
Die Autoversicherung kann grundsätzlich drei Monate vor dem jährlich wiederkehrenden Datum des Vertragsabschlusses gekündigt werden, sofern keine anders lautende Kündigungsfrist im Vertrag enthalten ist. Wichtig: Nicht das Versanddatum der Kündigung, sondern das Empfangsdatum ist ausschlaggebend. Verschicken Sie die Kündigung rechtzeitig, also zehn Tage vor dem Vertragsdatum.
Wird eine Prämienerhöhung erhoben und sei dies auch nur auf einem Teil des Versicherungsvertrages, erhalten Sie das Recht, die Police in ihrer Gesamtheit zu künden. Auch im Schadenfall (Teil- oder Totalschaden) können beide Parteien den Versicherungsvertrag unter Einhaltung der geltenden Fristen beenden.
Auch ein Halter- oder Fahrzeugwechsels berechtigt zum Versicherungswechsel. Mit der Umschreibung erlischt die alte Police automatisch und die nicht verbrauchten Prämien müssen anteilmässig zurückerstattet werden. Daher ist ein Annullieren des Fahrzeugausweises und ein erneutes Einlösen des Fahrzeuges ohne Halterwechsel (zusätzliche Kosten) kein Grund, die Versicherungsgesellschaft wechseln zu können.
Sollten Sie jedoch eine günstigere Offerte von einer anderen Versicherung erhalten, ist eine detaillierte Abklärung der Versicherungsleistungen ratsam. Auch eine Kontaktaufnahme mit ihrem aktuellen Versicherungsagenten kann sich unter diesen Umständen lohnen.
Der TCS ist mit 1,6 Mio. Mitgliedern der grösste Schweizer Klub für Mobilität. Zu den wichtigsten Aktivitäten gehören Pannendienst, Auslandhilfe, technische Beratung und Konsumenten- Informationen, Verkehrssicherheit und Rechtsschutz.
Haben auch Sie eine Frage an unseren Experten?
Dann mailen Sie an: auto@blick.ch
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