Tempo-30-Zonen wären gemäss VCS das einfachste Mittel, um die Lärmbelastungen zu verringern.
Foto: Keystone/ENNIO LEANZA

TCS Ratgeber: Experte Peter Grübler weiss Rat
Wer hat Vortritt in der 30er-Zone?

Haben Fussgänger in einer Tempo-30-Zone automatisch Vortritt? TCS-Experte Peter Grübler beantwortet Fragen der BLICK-Leser.
Publiziert: 16.04.2016 um 12:59 Uhr
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Aktualisiert: 28.05.2019 um 12:09 Uhr
Auch in einer Tempo-30-Zone hat der rollende Verkehr Vortritt.

Zur Verkehrsberuhigung gilt in Dorfzentren immer häufiger Tempo 30. Zebrastreifen gibt es nicht. Hat dort der Fussgänger immer Vortritt, wenn er die Strasse quert?
Ursula Erni, per Mail

Nein! Mit einer korrekt ausgestalteten Tempo-30-Zone wird zwar eine Verkehrsberuhigung auf Nebenstrassen in Quartieren oder Siedlungsbereichen realisiert, ohne allerdings das grundsätzliche Vortrittsrecht des Fahrverkehrs aufzuheben. Der Verzicht auf Fussgängerstreifen erlaubt es den Fussgängern, die Fahrbahn überall zu queren. Das Vortrittsrecht des Fahrverkehrs bleibt aber bestehen. Deshalb ist es wichtig, gerade Kinder über die Gefahren und die richtigen Verhaltensregeln möglichst gut zu informieren.


Das Prinzip des Rechtsvortritts zu beachten


Sind bei Schulen oder Altersheimen besondere Vortrittsbedürfnisse erforderlich, können auch in Tempo-30-Zonen Fussgängerstreifen angebracht werden und so gelten für diese die üblichen Vortrittsrechte.

Übrigens: Für den Fahrverkehr gilt in Tempo-30-Zonen grundsätzlich das Prinzip des Rechtsvortritts (ausser es handelt sich um eine Hauptstrasse).

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