Zur Verkehrsberuhigung gilt in Dorfzentren immer häufiger Tempo 30. Zebrastreifen gibt es nicht. Hat dort der Fussgänger immer Vortritt, wenn er die Strasse quert?
Ursula Erni, per Mail
Nein! Mit einer korrekt ausgestalteten Tempo-30-Zone wird zwar eine Verkehrsberuhigung auf Nebenstrassen in Quartieren oder Siedlungsbereichen realisiert, ohne allerdings das grundsätzliche Vortrittsrecht des Fahrverkehrs aufzuheben. Der Verzicht auf Fussgängerstreifen erlaubt es den Fussgängern, die Fahrbahn überall zu queren. Das Vortrittsrecht des Fahrverkehrs bleibt aber bestehen. Deshalb ist es wichtig, gerade Kinder über die Gefahren und die richtigen Verhaltensregeln möglichst gut zu informieren.
Das Prinzip des Rechtsvortritts zu beachten
Sind bei Schulen oder Altersheimen besondere Vortrittsbedürfnisse erforderlich, können auch in Tempo-30-Zonen Fussgängerstreifen angebracht werden und so gelten für diese die üblichen Vortrittsrechte.
Übrigens: Für den Fahrverkehr gilt in Tempo-30-Zonen grundsätzlich das Prinzip des Rechtsvortritts (ausser es handelt sich um eine Hauptstrasse).