Blaue Fahrausweise ab November ungültig
Was müssen Auslandsschweizer tun?

Das Expertenteam des TCS – mit 1,5 Millionen Mitgliedern die grösste Mobilitätsorganisation der Schweiz – klärt für den Blick Fragen rund ums Autofahren.
Publiziert: 17.09.2024 um 10:33 Uhr
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Aktualisiert: 17.09.2024 um 10:53 Uhr
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Foto: TCS

Auf einen Blick

  • Im Ausland angemeldet: Führerausweis vor Ort tauschen
  • Blauer Schweizer Führerausweis muss bis 31. Oktober 2024 umgetauscht werden
  • Benötigt: Passfoto, Original-Ausweis, ID-Kopie, Umtauschformular
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
TCS-Expertenteam

Ich wohne seit über 20 Jahren in Italien und habe immer noch den alten, blauen Schweizer Fahrausweis. Bis wann muss ich den gegen einen neuen im Kreditkartenformat tauschen? Muss ich dies überhaupt tun und wie gehe ich vor?
Mark Meier, Rom


Wer im Ausland wohnt und dort angemeldet ist, muss sich bei den Behörden vor Ort melden. Sie müssen Ihren Ausweis also gegen einen italienischen Führerschein tauschen. Unabhängig davon, ob sie noch den alten oder bereits den neuen Ausweis besitzen. Wobei je nach Land unterschiedliche Fristen für den Umtausch gewährt werden.

Noch bis 31. Oktober 2024 gültig

Ein in der Schweiz angemeldeter Ausländer zum Beispiel muss seinen Führerschein innert Jahresfrist gegen einen Schweizer Ausweis umtauschen. Zum Führerausweis in der Schweiz: Der blaue Ausweis ist noch bis 31. Oktober 2024 gültig. Spätestens bis dann muss dieser gegen einen im Kreditkartenformat umgetauscht werden.

Für den Umtausch benötigt das Strassenverkehrsamt ein aktuelles, farbiges Passfoto, den Original-Führerausweis, eine Kopie der ID oder des Passes (Vorder- und Rückseite) sowie ein Umtauschformular. Letzteres und weitere Informationen finden sich auf der Homepage des jeweiligen Strassenverkehrsamtes.


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