TCS-Ratgeber
«Alter» Neuwagen: Kein Problem?

Das Expertenteam des TCS – mit 1,5 Mio. Mitgliedern die grösste Mobilitätsorganisation der Schweiz – klärt für den BLICK Fragen rund ums Autofahren.
Publiziert: 17.10.2017 um 20:17 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 04:01 Uhr
Der TCS erachtet sechs bis 12 Monaten von der Verzollung bis zur ersten Inverkehrssetzung als oberste Grenze für den Begriff «fabrikneu» bei einem Neuwagen.
Foto: Tvabutzku1234
Das TCS-Expertenteam

Ich interessiere mich für einen noch nie eingelösten Neuwagen mit Jahrgang 2015 und lediglich 400 Kilometern auf dem Zähler. Ein Kollege riet mir wegen möglichen Standschäden vom Kauf ab. Geht ein Auto tatsächlich kaputt, wenn es länger nicht bewegt wird? Corinne Küffer, Bassersdorf ZH

Natürlich kann man ein Auto unter günstigen Voraussetzungen längere Zeit still legen oder eben nur ganz sporadisch fahren. Grundsätzlich gilt aber: Ein Auto muss gefahren werden, damit es nicht «einrostet». Bei Standzeiten bei Nässe, Wind und Wetter leidet nicht nur der Lack, sondern zum Beispiel auch die Bremsanlage. Bremsscheiben korrodieren, ebenso Seilzüge der Handbremse und Bremssättel – irgendwann sind die Bremsen fest, lösen nicht mehr oder bremsen ständig. Eine trockene, geschlossene Garage beugt diesem Zerfall etwas vor.

Das Expertenteam des TCS, mit 1,5 Mio. Mitgliedern die grösste Mobilitätsorganisation der Schweiz, klärt für den BLICK Fragen rund ums Autofahren.

Gefahr von Standplatten

Weiter können sämtliche Dichtungen, Gummiteile und Manschetten porös werden. Die Folgeschäden sind unterschiedlichster Art – sie reichen von Ölverlust, defekten Lagern bis hin zu Wassereintritt. Reifen, die länger nicht drehen, bekommen sogenannte Standplatten – ausser, man erhöht während der Standzeit den Luftdruck. Auch die Klimaanlage oder die Batterie überstehen eine zu lange Nichtbeachtung kaum.

TCS-Occasions-Test

Bei einem während zwei Jahren nur rund 500 Kilometer bewegten Neuwagen dürften jedoch keine gravierendere Schäden zu befürchten sein. Im Zweifelsfall könnte aber ein TCS-Test Klarheit verschaffen. Oder Sie legen beim Kauf zumindest Wert darauf, dass Sie zum Beispiel eine Garantieverlängerung erhalten.

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Dann richte sie an: Redaktion BLICK, Stichwort AutoBlick, Postfach, 8099 Zürich, oder auf www.tcs.ch/experte. Unsere Experten helfen Ihnen gerne.

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