Ich wohne an einer Kantonsstrasse, wo die Polizei öfters Radarkontrollen durchführt. Dazu nutzt sie mein Privatgrundstück, um ungefragt entweder das Radargerät aufzustellen oder Temposünder herauszuwinken. Darf die Polizei solche Kontrollen auf meinem Grundstück durchführen ohne mich vorher zu fragen oder eine Bewilligung einzuholen?
Manuel D., per Mail
Wir teilen Ihre Auffassung. Die Polizeibeamten müssten erst um Erlaubnis bitten, bevor sie Radarkontrollen von Ihrem Grundstück aus durchführen. Die Polizei kann ein Privatgrundstück nur in Notsituationen (zur Abwehr von Gefahren) benutzen, für Radarkontrollen kann sie sich aber nicht auf eine solche Notsituation berufen.
Unklare Ausgangslage
Allerdings ist es oft schwierig zu beurteilen, ob eine Strasse bzw. der Strassenrand öffentliches Eigentum eines Gemeinwesen ist oder Privateigentum, das zudem gegebenenfalls mit Wegerechten und Dienstbarkeiten belastet sein kann.
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