Die anstehende Hitze lockt zu Ausflügen an Schweizer Seen und Flüsse oder andere Orte, um sich abkühlen zu können. Mit dabei natürlich die ganze Familie, inklusive des Hundes. Bei einem allfälligen Zwischenstopp beispielsweise auf Raststätten kann der beste Freund des Menschen gerne mal kurz im Auto warten (obwohl sich Haustiere laut Tierschutzverordnung nur zum Transportzweck im Fahrzeug aufhalten dürfen).
Auch Hunde leiden unter der Hitze
Schon im Frühling kann es durch die Sonneneinstrahlung zu einem markanten Temperaturanstieg kommen. Dieser kann in kürzester Zeit lebensbedrohliche Auswirkungen haben. Deshalb ist jetzt erst recht darauf zu achten, dass ein schattiger Abstellplatz für das Auto gesucht wird und zusätzlich die Fenster oder die Hecklappe geöffnet werden, damit die Luft zirkulieren kann.
Es sollte dem Vierbeiner während der Reise genügend Frischwasser angeboten werden. Hunde können nicht schwitzen und müssen durch Hecheln ihren Wärmehaushalt regulieren. Dies ist mit einem erhöhten Wasserbedarf verbunden.
Nicht nur Menschen, auch Haustiere leiden unter den hohen Sommertemperaturen. BLICK erklärt, wie man Haustiere vor Sonne und Hitze bewahrt.
Nicht nur Menschen, auch Haustiere leiden unter den hohen Sommertemperaturen. BLICK erklärt, wie man Haustiere vor Sonne und Hitze bewahrt.
Aber auch ohne die aktuelle Hitze bedeutet ein Transport oder eine Reise mit dem Auto für das Haustier eine Belastung und kann auch für die mitreisenden Personen zu Risiken und Unannehmlichkeiten führen. Besonders, wenn man seinen Vierbeiner auf eine längere Reise mitnehmen möchte, sollte man den Transport so organisieren, dass er für alle Beteiligten ohne Komplikationen verläuft.
Vorschriften zum Transport von Hunden zu beachten
Die Vorschriften zum Transport sind im Tierschutzrecht (Gesetz und Verordnung) geregelt. Diese sind zwar in erster Linie auf Nutztiere ausgerichtet, gelten aber im gleichen Masse auch für Haustiere. Zusätzlich müssen sich Personen, die mit Tieren auf öffentlichen Strassen unterwegs sind, an die Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) und der Verkehrsregelnverordnung (VRV) halten.
Platz und Sicherheit
Die Tierschutzverordnung schreibt vor, dass alle Tiere während des Transports (Last- oder Personenwagen, Bahn, Schiff usw.) genügend Platz haben müssen, dass sie keine Schäden erfahren und nicht leiden. Der Transport muss schonend und ohne unnötige Verzögerungen durchgeführt werden. Bei Reisen muss darauf geachtet werden, dass die Tiere genügend Pausen (ca. alle zwei Stunden) mit Auslauf erhalten.
Nicht auf dem Schoss nehmen
Wie schon oben erwähnt, gelten auch Haustiere laut SVG als Ladung. Es ist darauf zu achten, dass niemand belästigt oder gefährdet werden kann. Das Füttern und Streicheln während der Fahrt sollte man unterlassen und das Platzieren eines Heimtieres auf dem Schoss des Fahrers ist verboten. Ungesicherte Vierbeiner bergen immer ein Gefahrenpotential für sich und die Insassen.
Mikrochip ist obligatorisch
Wichtig: Für die Einreise in die EU muss der Hund einen Mikrochip besitzen. Für Hunde mit einem Wurfdatum vor dem 3. Juli 2011 wird eine gut lesbare Tätowierung akzeptiert. Zudem müssen die Hunde eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage vor der Abreise) aufweisen.
Die Hundebesitzer müssen einen durch den Tierarzt ausgefüllten Heimtierpass (Stempel Tollwut und Chip- oder Identifikationsnummer) mitführen.
Für die Einreise nach Norwegen, England und Finnland müssen Hunde zusätzlich gegen Bandwurmbefall (Echinococcus multilocularis) behandelt werden. Die Behandlung muss innerhalb von 120 bis 24 Stunden vor der Einreise erfolgen.
Weitere Infos gibts auf www.tcs.ch.
Dann richten Sie diese an: Redaktion BLICK, Stichwort «AUTOBLICK», Postfach 8099 Zürich oder per Mail an auto@blick.ch.
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