TCS-Ratgeber 2015
PW oder Nutzfahrzeug?

Francesco Greco (30) ist Experte Produkte-Test beim TCS – mit 1,5 Mio. Mitgliedern die grösste Mobilitätsorganisation der Schweiz. Für den BLICK klärt er Fragen rund ums Autofahren.
Publiziert: 10.08.2015 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 19:17 Uhr
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Wieso werden manche Geländewagen (etwa Land Rover Defender oder VW Amarok) als Nutzfahrzeug zugelassen? Hat das Vor- und Nachteile? Kann auch ich meinen PW so immatrikulieren? Silvio Heeb, per Mail

Die Unterscheidung PW oder Nutzfahrzeuge ist manchmal schwierig. Grundsätzlich gelten Motorwagen zum Personen- oder Sachentransport als Transportmotorwagen. Gemäss Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge sind «Personenwagen» leichte Motorwagen zum Personentransport mit höchstens neun Sitzplätzen samt Fahrer (Klasse M1 bis 3,5 Tonnen). «Lieferwagen» dagegen sind leichte Motorwagen zum Sachentransport (Klasse N1 bis 3,50 Tonnen). Tatsächlich gilt der VW Amarok als Lieferwagen, da er mit seiner Ladebrücke für Sachentransport geeignet ist. Der Defender ist je nach Typengenehmigung als Personenwagen oder als Lieferwagen zugelassen. Nachträgliche Fahrzeugartänderungen sind zwar möglich, es gelten aber unterschiedliche gesetzliche Anforderungen. Vor- bzw. Nachteile hängen vom Kanton ab: Die Motorfahrzeugsteuern können je nach Kanton günstiger oder teurerer werden. Wichtig: Ob und wie sich die Fahrzeugart ändern lässt, sollte beim zuständigen Strassenverkehrsamt vorher abgeklärt werden. Eine Liste aller Lieferwagen ist verfügbar unter: http://www.eurotaxglass.ch/SP/index.html

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