TCS-Ratgeber 2015
Kindersitze im Taxi

Francesco Greco (30) ist Experte Produkte-Test beim TCS – mit 1,5 Mio. Mitgliedern die grösste Mobilitätsorganisation der Schweiz. Für den BLICK klärt er Fragen rund ums Autofahren.
Publiziert: 28.07.2015 um 11:57 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 01:41 Uhr
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Foto: Philippe Rossier

Wir möchten mit unseren Kindern die Schweiz und Europa bereisen, dabei sind wir auch auf Taxis angewiesen. Was müssen wir bezüglich Kindersitzen beachten?
Thomas Keller, Winterthur

In der Schweiz gelten bezüglich Kindersicherung im Auto in der Regel dieselben Gesetze wie im Rest Europas. Unterschieden wird dabei zwischen drei Kindersitz-Kategorien. Für die Kleinsten (bis 18 Monate oder 13 kg) braucht es einen Sitz der Gruppe 0+. In diesen sogenannten Babyschalen reisen die Kinder rückwärts, also mit Blick nach hinten. Für ein- bis vierjährige Kinder mit einem Körpergewicht zwischen 9 und 18 kg werden Kindersitze der Gruppe 1 benötigt. In dieser Kategorie sind sowohl vorwärts- als auch rückwärts gerichtete Kindersitze erlaubt. Über 15 kg wiegende Kinder (mit ca. 4 Jahre) müssen bis zum Alter von 12 Jahren in einem Kindersitz der Gruppe 2/3, also auf einem sogenannten Sitzerhöher mit oder ohne Rückenlehne gesichert werden. Verantwortlich dafür, dass ihre Kinder im passenden Kindersitz mitreisen, sind die Eltern! Taxifahrer haben zwar oft Sitzerhöher dabei, kaum jedoch sämtliche Kindersitz-Typen. Es kann deshalb sinnvoll sein, sich vorgängig bei einer Taxigesellschaft zu informieren, ob die gewünschte Sitz-Kategorie zur Verfügung steht. Achtung: Vor Taxi-Fahrten mit nicht oder falsch gesicherten Kindern ist abzuraten. Vielleicht könnte je nach Situation auch ein Mietauto eine Alternative sein. Autovermietungen bieten in der Regel auch Kindersitze an.

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Dann richten Sie diese an: Redaktion Blick, Stichwort «AutoBlick», Postfach 8099 Zürich oder per Email an auto@blick.ch.

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