Autos wurden in den vergangenen Jahren immer grösser, was man von den Parkfeldern nicht behaupten kann. Gibt es eigentlich in der Schweiz Vorschriften zur Regelung der Dimensionen von Parkfeldern?
Stefan Bossard, per Mail
Es gibt Normen des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS). Dabei handelt es sich um Empfehlungen, die durch die Genehmigungsinstanz Rechtskraft erlagen können. Wobei allerdings die Geometrie von Parkfeldern von mehreren Parametern abhängig ist. Grundsätzlich gibt es nämlich Längs-, Schräg- und Senkrechtparkfelder; dazu kommen verschiedene Komfortstufen (A, B und C). Weiter spielen unter anderem die Breite der Strasse oder der Fahrgasse entlang der Parkfelder, die Breite der Strasse bei Abstellmöglichkeiten in Biegungen, der Winkel bei Schrägparkfeldern und nicht zuletzt das grundsätzlich zur Verfügung stehende Gelände eine entscheidende Rolle.
Traditionelle Senkrechtparkfelder für Personenwagen sind in der Regel 5 Meter lang und 2,35 Meter breit. Darauf wird es in der Tat immer enger: Der aktuelle VW Golf VII ist 4.26 Meter lang und – über die Aussenspiegel gemessen - 2.03 Meter breit. Verglichen mit dem ersten VW Golf von 1974 (Länge 3,70 m, Breite 1,61 m) wuchs der beliebte Kompaktwagen in der Länge um stolze 14.8% und in der Breite um immerhin 11.7%. Nicht zu vergessen: Auf dem Parkfeld sollte man ja auch noch die Türen öffnen können.
Dann richten Sie diese an: Redaktion Blick, Stichwort «AutoBlick», Postfach 8099 Zürich oder per Email an auto@blick.ch.
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