Was muss man beachten, wenn ein Stein in die Frontscheibe prallt?
Fliegt einem beim Fahren ein Stein in die Frontscheibe, hilft es nicht, wenn man sich die Nummer des Autos vor einem notiert. Denn man müsste dem Fahrer schon nachweisen, dass er den Stein mit seinem Auto aufgewirbelt hat. So ein Steinschlag gehört ausserdem zu den normalen Risiken, die man beim Fahren auf sich nimmt und somit kann dem anderen Fahrer nichts zu Lasten gelegt werden.
Meistens hält sich der Schaden in Grenzen, denn selten muss die ganze Scheibe ersetzt werden. Gemäss Experten kann die Scheibe wieder repariert werden, wenn die Grösse des Steinschlags kleiner ist als ein Fünfliber, mindestens sechs Zentimeter vom Scheibenrand entfernt liegt und sich nicht im Fahrer-Sichtfeld befindet.
Zahlt die Vesicherung für die Reparatur oder das Ersetzen der Scheibe?
Die Kosten für die Reparatur oder das Ersetzen der Scheibe trägt die Teilkaskoversicherung. Oftmals haben die Autoversicherungen auch spezielle Verträge mit Unternehmen, die die Scheiben wieder reparieren, und verzichten zum Teil auf den Selbstbehalt, wenn man das Partnerunternehmen aufsucht.
Wann werden die Kosten nicht übernommen?
Werden neben einer Scheibe auch noch der Scheinwerfer oder der Blinker beschädigt, werden die Kosten in der Regel nicht von der Versicherung übernommen, ausser man hat eine Zusatzdeckung für sogenanntes Kleinglas. Kommt die Kühlerhaube durch einen Steinschlag zu Schaden, ist dies meistens nur durch die Vollkaskoversicherung gedeckt. Die Vollkaskoversicherung ist eine Kombination aus Teilkasko- und Kollisionskasko-Versicherung. Bei geleasten Autos ist diese obligatorisch, ansonsten lohnt sie sich vor allem für neue und teure Autos.