Tagfahrlicht ab Werk

Ratgeber Verkehr
Was gilt als Tagfahrlicht?

Kürzlich diskutierten wir über die neue Tagfahrlicht-Vorschrift. Dabei meinte ein Kollege: «Egal, was brennt, es muss einfach irgend etwas leuchten.» Stimmt das? Markus Oberholzer, Bassersdorf
Publiziert: 31.10.2014 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 05.06.2019 um 17:54 Uhr
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Wichtig: Tagfahrleuchten dürfen nur allein leuchten oder mit dem Standlicht geschaltet sein.

Seit dem 1. Januar 2014 gilt: Während der Fahrt müssen Motorfahrzeuge stets beleuchtet sein (SVG Art. 41).

Diese Regelungen gelten für Tagfahrlicht

  • Vom Beginn der Abenddämmerung bis zur Tageshelle, bei schlechten Sichtverhältnissen und im Tunnel sind während der Fahrt die Abblendlichter zu verwenden.
  • Im Übrigen sind bei Motorfahrzeugen die Tagfahrlichter oder die Abblendlichter zu verwenden (VRV Art. 30).

Wie gross ist die Busse?

Damit ist klar: Ihr Kollege irrt. Seine Aussage «irgend etwas muss leuchten» ist falsch und könnte eine Busse von 40 Franken kosten. Während der Fahrt sind Abblend- oder Tagfahrlichter einzuschalten. Bei schlechter Sicht, zum Beispiel bei Nebel, das Abblendlicht.

Wozu braucht man Tagfahrlichter?

Die Tagfahrlichter haben die Aufgabe, das Fahrzeug am Tag von vorne besser sichtbar zu machen. Die Wegbeleuchtung übernehmen die Fahrlichter. Was viele nicht wissen: Die Heckleuchten brennen bei Tagfahrlicht nicht! Deshalb muss in Tunnels von den Tagfahrlichtern auf Abblendlicht umgeschaltet werden – oftmals übernimmt dies bei modernen Autos die Lichtautomatik.

Der Experte

Peter Förtsch (63) ist Autor von «Der Führerausweis», dem Fachbuch der schweizerischen Verkehrsregeln. Für BLICK beantwortet er Fragen zur Fahrpraxis.

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Dann richten Sie diese an: Redaktion Blick, Stichwort «AutoBlick», Postfach 8099 Zürich oder per Email an auto@blick.ch.

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