Zur Verwendung der Nebellichter sagt Art. 32/1 der Verkehrsregelverordnung (VRV): «Nebellichter und Nebelschlusslichter dürfen nur verwendet werden, wenn die Sichtweite wegen Nebels, Schneetreibens oder starken Regens weniger als 50 m beträgt.»
Fahren bei schlechter Sicht ist immer mit problematischen Witterungsverhältnissen und darum mit besonders grossen Gefahren verbunden.
Deshalb gilt der Grundsatz «Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überblickbaren Strecke halten kann; wo das Kreuzen schwierig ist, muss er auf halbe Sichtweite halten können. (Art4/1 VRV)».
Wenn man die Nebellichter einschaltet, ist die überblickbare Anhaltestrecke also kürzer als 50 m. Bei Tempo 60 beträgt die errechnete Anhaltestrecke 43 m auf trockener und 48 m auf nasser Strasse. Bei Schneetreiben kann die Anhaltestrecke auf über 200 m anwachsen.
Fazit: Manchmal sind selbst 50 km/h auf Autobahnen zu schnell. Die Horrorszenarien mit Auffahrunfällen im Nebel, besonders auf den schnellen deutschen Autobahnen, sprechen klare Worte.