Ausgezogene Linien nie überfahren
Grundsätzlich gilt, wie im ersten Ratgeber erklärt: Eine durchgezogene Sicherheitslinie darf niemals überfahren werden – auch nicht, um einen langsam fahrenden Traktor oder ein Velo zu überholen. Sonst kann es teuer werden, ja es droht sogar Ausweisentzug. Aber natürlich gibt es eine Ausnahme: Überfahren werden darf die Linie mit der gebotenen Vorsicht bei unbeweglichen Hindernissen, wie Pannenautos, Unterhaltsarbeiten oder einem Unfall, nicht jedoch zum Beispiel bei einem kurz haltenden Bus oder einem langsamen Müllwagen bei der «Arbeit». Auf der Autobahn gilt: Die weisse Linie zum Standstreifen darf in Notfällen (etwa einem Pannenhalt) gequert werden, um zum Standstreifen zu fahren. Notfalls auch, wenn es keine Einschermöglichkeit gibt, um nicht am Ende des Beschleunigungsstreifens gefährlicherweise stoppen zu müssen. Aber auch hier sind ununterbrochene weisse Linien ganz generell tabu – wer zu früh oder zu spät in die Ausfahrt fährt und dabei die Linie quert, kann verzeigt werden.
Ist eine Sicherheitslinie also ein Überholverbot?
Nein! Nicht verwechseln darf man den Unterschied zwischen der ausgezogenen Linie und dem Überholverbot. Die durchgezogene weisse Linie ist kein Überholverbot! Man darf trotz ausgezogener Linie weiterhin überholen – solange man die Linie nicht überfährt und dabei genug Abstand zum Überholten hält. Definiert ist im Gesetz lediglich der seitliche Abstand zu Raupenfahrzeugen – mindestens ein Meter. Besonders bei Velofahrern bitte nie zu dicht!
Überholverbot kennt auch Ausnahmen
Bei einem signalisierten Überholverbot dagegen darf man unabhängig von Markierungen auf der Strasse keine mehrspurigen Fahrzeuge überholen: Velos zum Beispiel ja, Autos aber nein. Auch hier gibt es eine Ausnahme: Fahrzeuge, die maximal 30 km/h fahren können (Wichtig: Dies gilt nicht bei einen Traktor mit 40-km/h-Schild!), dürfen trotz signalisiertem Überholverbot passiert werden. Eine Sicherheitslinie darf auch in diesem Falle nicht überfahren werden.
Doppel- und nichtweisse Linien
Die doppelte Sicherheitslinie wird zur Verdeutlichung von besonders gefährlichen Stellen angebracht und darf so wenig befahren werden wie die einfache Sicherheitslinie. Übrigens: Nicht nur das Über-, schon das Befahren (also Berühren) der ausgezogenen Linie ist tabu! Analog zu weissen Linien gilt bei gelben Linien (sie reservieren z.B. für Velos, Fussgänger oder Busse gedachte Verkehrsflächen) und orangen Baustellen-Linien: Ausser bei Parkfeldmarkierungen sind durchgezogene Linien fürs Auto ebenso tabu wie schraffierte Sperrflächen. Unterbrochene Linien darf man dagegen überfahren.
Peter Förtsch (67) ist Autor von «Der Führerausweis», dem Fachbuch der schweizerischen Verkehrsregeln. Für BLICK beantwortet er Fragen zur Fahrpraxis.
Dann richten Sie diese an: Redaktion Blick, Stichwort «AutoBlick», Postfach 8099 Zürich oder per Email an auto@blick.ch.
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