Dürfen höchstens 30 km/h langsam fahrende Traktoren oder Baufahrzeuge trotz ausgezogener Sicherheitslinie überholt werden?
Heinz Meier, Arlesheim
Warum diese Frage immer wieder auftaucht, ist mir nicht ganz klar. Denn die Gesetzgebung ist in diesem Punkt klar geregelt. Sicherheitslinien dürfen weder befahren noch überfahren werden. Es gibt keine Ausnahmen! Selbst zum Überholen eines langsamen Verkehrsteilnehmers darf die Sicherheitslinie nicht überfahren werden, die Art des langsamen Fahrzeugs und dessen Tempo sind nicht massgebend.
Es droht Ausweisentzug
Wer eine Sicherheitslinie missachtet, ruft eine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer hervor oder nimmt sie zumindest in Kauf. Das gilt als mittelschwere Verletzung der Verkehrsregeln und wird mit einem Entzug des Führerausweises für mindestens einen Monat belegt. Zusätzlich werden solche Vergehen gebüsst. Auch die Kosten für die diversen Verfahren müssen vom fehlbaren Lenker übernommen werden.
Dann richten Sie diese an: Redaktion Blick, Stichwort «AutoBlick», Postfach 8099 Zürich oder per Email an auto@blick.ch.
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