Ratgeber Verkehr
Traktor trotz Sicherheitslinie überholen?

Peter Förtsch (67) ist Autor von «Der Führerausweis», dem Fachbuch der schweizerischen Verkehrsregeln. Für BLICK beantwortet er Fragen zur Fahrpraxis.
Publiziert: 10.07.2018 um 07:16 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 16:15 Uhr
Auch um einen deutlich langsameren Traktor zu überholen, darf die ausgezogene Sicherheitslinie nicht überfahren werden.
Foto: Jürg A. Stettler
Peter Förtsch

Dürfen höchstens 30 km/h langsam fahrende Traktoren oder Baufahrzeuge trotz ausgezogener Sicherheitslinie überholt werden?
Heinz Meier, Arlesheim

Warum diese Frage immer wieder auftaucht, ist mir nicht ganz klar. Denn die Gesetzgebung ist in diesem Punkt klar geregelt. Sicherheitslinien dürfen weder befahren noch überfahren werden. Es gibt keine Ausnahmen! Selbst zum Überholen eines langsamen Verkehrsteilnehmers darf die Sicherheitslinie nicht überfahren werden, die Art des langsamen Fahrzeugs und dessen Tempo sind nicht massgebend.

Es droht Ausweisentzug

Wer eine Sicherheitslinie missachtet, ruft eine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer hervor oder nimmt sie zumindest in Kauf. Das gilt als mittelschwere Verletzung der Verkehrsregeln und wird mit einem Entzug des Führerausweises für mindestens einen Monat belegt. Zusätzlich werden solche Vergehen gebüsst. Auch die Kosten für die diversen Verfahren müssen vom fehlbaren Lenker übernommen werden.

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Dann richten Sie diese an: Redaktion Blick, Stichwort «AutoBlick», Postfach 8099 Zürich oder per Email an auto@blick.ch.

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