Ratgeber Verkehr
Sonntags gebüsst in blauer Zone?

Peter Förtsch (65) ist Autor von «Der Führerausweis», dem Fachbuch der schweizerischen Verkehrsregeln. Für BLICK beantwortet er Fragen zur Fahrpraxis.
Publiziert: 06.07.2016 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 13.05.2019 um 08:34 Uhr
Nicht immer kostenlos: parkieren in der blauen Zone.
Foto: Keystone
Peter Förtsch

Kürzlich stellte ich mein Auto am Sonntag auf dem Zentweg in Bern in der blauen Zone ab – und wurde mit 40 Franken gebüsst. Ich dachte, an Sonn- und Feiertagen ist die Parkscheibe nicht nötig?
Fritz Schneider, Bern

Unser Experte: Fahrerlehrer und Fachautor Peter Förtsch (65).
Foto: Werk

Ab 19:00 bis 08:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ist das Parkieren in der blauen Zone ohne Parkscheibe meistens erlaubt. Aber eben nicht immer! Die Parkzeiten ohne Parkscheibe können eingeschränkt sein. Für Ortsunkundige empfiehlt es sich daher immer, auf folgende Punkte zu achten:

  1. Steht mein Auto korrekt innerhalb des Parkfeldes?
  2. Befinde ich mich in einer Zone mit Parkierungsbeschränkungen?
  3. Gibt es Zusatzsignale, welche die Parkzeiten und die Verwendung der Parkscheibe regeln (beispielsweise für Sonn- und Feiertage)?
  4. Ist die Parkscheibe korrekt eingestellt?
  5. Wann muss ich wieder weggefahren sein?

Sie sehen, es gibt einige Gründe für eine Parkbusse in einem blauen Parkfeld. Auf dem an ihrem Fahrzeug angesteckten Ordnungsbussenzettel muss allerdings der Grund der Ordnungsbusse angegeben sein.

Zudem: Sicherheitshalber lieber einmal mehr als weniger eine Parkscheibe nutzen.

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Dann richten Sie diese an: Redaktion Blick, Stichwort «AutoBlick», Postfach 8099 Zürich oder per Email an auto@blick.ch.

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