Zwei Fragen zum Parkieren: Darf ich meinen PW auf einem LKW-/Busparkplatz abstellen? Und dürfen Parkbussen tatsächlich kumuliert werden?
Carla Eisenegger, Beinwil am See
Zur ersten Frage: Nein, markierte Parkfelder dürfen nur von Fahrzeugen belegt werden, für die sie grössenmässig bestimmt sind. Ein Töff darf folglich nicht auf einem Autoparkplatz abgestellt werden – selbst wenn dafür die Parkgebühr bezahlt wird. Gleiches gilt für PW auf LKW-/Busparkplätzen. Und: Wenn Ihr geparktes Fahrzeug über die Parkfeldmarkierung herausragt, können Sie ebenfalls gebüsst werden.
Nicht stehen lassen
Zur zweiten Frage: Wenn schon ein Parkbussenzettel unter dem Scheibenwischer ihres Autos steckt, sollten Sie ihr Fahrzeug nicht noch länger auf dem Feld stehen lassen. Eine Parkzeit-Überschreitung bis zwei Stunden kostet 40 Franken, um mehr als zwei aber weniger als vier Stunden schon 60 Franken. Und wenn Sie die Parkzeit vier bis zehn Stunden überziehen, müssen Sie mit 100 Franken Busse rechnen. Und in der Tat kann die Anzahl der Bussen kumuliert werden. Ebenfalls wissenswert: Mehr als zehn Stunden Parkzeitüberschreitung wird nicht mehr im Ordnungsbussenverfahren abgewickelt sondern richterlich beurteilt.
Einmal um den Block
Vergessen Sie die Parkuhr zu bedienen oder lassen Sie sich beim Nachzahlen erwischen, riskieren Sie eine Busse von 40 Franken. Zudem genügt es nicht, mit dem Auto aus dem Parkplatz rauszufahren und gleich wieder einzuparken. Nur wenn das Fahrzeug vollständig in den Verkehr eingefädelt wurde, zum Beispiel um den Häuserblock herum gefahren wurde, dürfen Sie wieder auf dem selben Parkfeld parkieren.
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