Derzeit müssen Schweizer Autofahrer aussen an ihrer Frontscheibe kratzen – und bald auch innen: Bis Ende Januar muss die neue Vignette für Jahr 2023 an der Windschutzscheibe kleben. Andernfalls droht eine Busse in Höhe von 200 Franken.
Dafür muss die Vorjahresversion aber erst entfernt werden. Jedes Jahr eine Sisyphusarbeit, denn die Vignette ist absichtlich so gemacht, dass sie beim Ablösen kaputtgeht – so kann sie nicht für ein anderes Auto verwendet werden.
Vignette einfach entfernen
Am besten gehts mit einem Extra-Vignettenablöser oder dem Schaber für den Glaskeramikherd. Und so gehts: Einfach eine Rasierklinge einspannen, den Schaber von einer Ecke her unter die Vignette schieben und diese so von der Scheibe lösen (siehe Video). Rückstände mit Wasser befeuchten und ebenfalls mit dem Schaber beseitigen.
Der Aufwand lohnt sich: Grundsätzlich ist es nicht verboten, die alte Vignette an der Scheibe zu lassen. Wenn die Polizei das Gesetz aber sehr penibel auslegt, könnten alte Vignetten die Sicht einschränken, was eine saftige Busse nach sich zieht.
Es dürfte aber das zweitletzte Mal sein, dass wir die Marke ablösen müssen. Im Verlauf des Jahres 2023 will die Zollverwaltung die digitale E-Vignette einführen. Der Bundesrat entscheidet voraussichtlich im ersten Quartal darüber. Die E-Vignette kann übers Internet registriert werden und ist an die Autonummer gebunden. Die Klebe-Vignette soll aber weiterhin erhältlich bleiben.
Preis: 40 Franken.
Erhältlich bei: Tankstellen, Garagen, TCS, Post, Zoll- oder Strassenverkehrsämter.
Pflicht: Für Motorfahrzeuge und Anhänger bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht auf Autobahnen, aber auch Nationalstrassen 2. Ordnung (z.B. die 2-spurige A4 Winterthur–Schaffhausen).
Gültigkeit: 1.12.2022 bis 31.1.2024. Die alte Vignette 2022 gilt noch bis 31.1.2023.
Platzierung: Bei Motorfahrzeugen fix (keine Klebestreifen o.Ä.) und nur innen an der Frontscheibe am linken Rand (fahrerseitig) oder oben beim Innenspiegel. Bei Anhängern und Töffs nur an einem nicht auswechselbaren, gut zugänglichen Bauteil.
Busse: 200 Franken plus Kauf der Vignette (40 Franken).
Preis: 40 Franken.
Erhältlich bei: Tankstellen, Garagen, TCS, Post, Zoll- oder Strassenverkehrsämter.
Pflicht: Für Motorfahrzeuge und Anhänger bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht auf Autobahnen, aber auch Nationalstrassen 2. Ordnung (z.B. die 2-spurige A4 Winterthur–Schaffhausen).
Gültigkeit: 1.12.2022 bis 31.1.2024. Die alte Vignette 2022 gilt noch bis 31.1.2023.
Platzierung: Bei Motorfahrzeugen fix (keine Klebestreifen o.Ä.) und nur innen an der Frontscheibe am linken Rand (fahrerseitig) oder oben beim Innenspiegel. Bei Anhängern und Töffs nur an einem nicht auswechselbaren, gut zugänglichen Bauteil.
Busse: 200 Franken plus Kauf der Vignette (40 Franken).
360 Millionen Franken eingenommen
Statistisch gibts in der Schweiz mehr Vignetten als Einwohner: Im Jahr 2021 wurden 9,35 Millionen Stück verkauft – davon weniger als ein Drittel (2,6 Millionen) an der Grenze oder im Ausland. Damit hat die Schweiz alleine durch die Vignette 374 Millionen Franken eingenommen. Dieses Geld fliesst in den Unterhalt der Schweizer Autobahnen. Vor Corona wurden 2019 noch über zehn Millionen Vignetten verkauft.
Der einzige Fall, in dem die Vignette kostenlos ersetzt wird, ist, falls die Windschutzscheibe nach einem Schaden ausgewechselt werden muss. Meistens übernehmen dies die Versicherungen. Sonst händigen die Zollämter gegen Vorzeigen der alten, zerrissenen Vignette und der Rechnung fürs Austauschen der Scheibe eine neue aus. Beim Kauf eines neuen Autos braucht es auch eine neue Vignette, wobei servicefreundliche Garagisten diese dem Kunden als Dienstleistung offerieren.