Viele Schweizerinnen und Schweizer lieben Städtereisen. Nicht nur der Flieger ist für einen solchen Kurztrip beliebt – besonders fürs nähere Ausland bietet sich auch das Auto für die Anreise an. Bei den Reisevorbereitungen sollten sich Autofahrerinnen und Autofahrer aber unbedingt über die Verkehrsvorschriften für die Umweltzonen informieren, die in vielen europäischen Städten gelten. Der TCS hat dazu eine Übersicht zusammengestellt.
Frankreich: Einheitliches System
In Frankreich sind derzeit in den Ballungsgebieten von elf Städten Umweltzonen (ZFE) eingerichtet: Paris, Marseille und Aix-en-Provence, Lyon, Strassburg, Montpellier, Toulouse, Grenoble, Rouen, Saint-Étienne, Reims sowie Nizza und die Côte d’Azur. Weitere Städte planen die Einrichtung von ZFE in den kommenden Monaten und Jahren. Das «Crit’Air»-Zertifikat stuft Fahrzeuge je nach Schadstoffausstoss in eine von sechs Kategorien ein. Um die ZFE befahren zu dürfen, muss die entsprechende Vignette zwingend am Fahrzeug angebracht sein – andernfalls droht eine Busse zwischen 68 und 375 Euro. Bei besonders starker Luftverschmutzung kann es auch zu temporären Einfahrtverboten kommen. Reisende sollten sich deshalb unmittelbar vor jeder Fahrt über die Lage in der entsprechenden Region informieren.
Deutschland: Drei Arten von Plaketten
Deutsche Umweltzonen dürfen ausschliesslich von schadstoffarmen Fahrzeugen mit Umweltplakette befahren werden. Die Plakette wird je nach Schadstoffausstoss eines Fahrzeugs für eine von drei Kategorien (rot, gelb und grün) vergeben. Die grüne Plakette ist in 48 Umweltzonen in Deutschland Pflicht. Mit der gelben Plakette kann nur noch eine einzige Zone befahren werden. Umweltzonen sind unter anderem in den Städten München, Stuttgart, Köln, Freiburg im Breisgau, Frankfurt, Berlin und Hamburg eingerichtet. Für Elektrofahrzeuge gelten die gleichen Vorschriften wie für alle anderen Fahrzeuge. Wer ohne Plakette in die Umweltzonen einfährt, dem droht eine Busse von 105 Euro.
Italien: Verkehrsbeschränkte Zonen
In vielen italienischen Städten wurden in den letzten Jahren «zone a traffico limitato» (ZTL) eingeführt, unter anderem in Bologna, Florenz, Genua, Mailand, Neapel, Pisa, Rom und Verona. Die Zonen sind unter Angabe des Typs (teilweise oder vollständige Einschränkung) und der Ausnahmen durch Verbotsschilder gekennzeichnet. Die Regeln unterscheiden sich stark von Region zu Region. Navigationssysteme weisen diese Zonen nicht immer aus. Wer mit dem Fahrzeug zu einem Hotel in einer ZTL anreisen möchte, sollte vorab Informationen zur Erteilung einer temporären Sondererlaubnis einholen.
Belgien: Einschränkungen in drei Städten
In Belgien bestehen drei Umweltzonen (LEZ – Low Emission Zone): In Antwerpen, Gent und in der Region Brüssel mit 19 Gemeinden, die täglich 24 Stunden gelten. Die Kontrolle erfolgt mithilfe von Kameras, welche die Nummernschilder scannen. Jedes Fahrzeug muss obligatorisch online registriert werden. Das gilt auch für Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen wurden. Fahrzeuge, die den Kriterien für die Zufahrt nicht entsprechen, können die LEZ mit einem Tagespass befahren – dieser kostet 35 Euro pro Tag. Wer sich nicht registriert, muss mit einer Busse zwischen 150 und 350 Euro rechnen.
Niederlande: Keine Diesel in Milieuzonen
15 Gemeinden in den Niederlanden haben Umweltzonen eingeführt, in denen keine Dieselfahrzeuge erlaubt sind. Diese Zonen sind durch Schilder mit der Aufschrift «Milieuzone» gekennzeichnet. Bei Fahrzeugen, die in diese Zonen einfahren, werden über Kameras die Nummernschilder erfasst. Ist ein einfahrendes Fahrzeug nicht zur Zufahrt berechtigt, wird eine Geldbusse in Höhe von 95 Euro verhängt. Das gilt auch für Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen wurden.
Spanien: Wetterbedingte Luftschutzzonen
In Spanien müssen Städte ab 50'000 Einwohnern seit 2023 schrittweise Umweltzonen einführen. Fünf Städte haben dies bereits getan: Barcelona, Madrid, Sevilla, Valencia und Valladolid. Nur die Zone in Barcelona ist permanent gültig. Die anderen Zonen sind wetterbedingte Luftschutzzonen und werden nur bei starker Luftverschmutzung aktiviert. Welche Fahrzeuge dann verboten sind, ist nicht generell festgelegt. Je nach Grad der Luftverschmutzung entscheidet die Regierung, welche Fahrzeuge weiterhin einfahren dürfen.
Österreich: Wohnmobile aufgepasst
Für Autos gelten im östlichen Nachbarland derzeit keine Beschränkungen in Form von Umweltzonen. Zur Verbesserung der Luftqualität können auf bestimmten Autobahnabschnitten jedoch Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten. Aber aufgepasst: In Österreich gilt eine Plakettenpflicht für Lieferfahrzeuge – darunter rangieren auch Wohnmobile. Ohne gültiges Umwelt-Pickerl können bis zu 2180 Euro Bussgeld fällig werden!
Mehr Informationen zu allen geltenden Regelungen und Beschränkungen in den einzelnen europäischen Ländern gibts unter tcs.ch.