Fremdes Auto steht auf meinem Platz!
Darf ich Parksünder abschleppen lassen?

Ich habe zu meiner Wohnung einen Parkplatz in der Tiefgarage gemietet. Er wird oft von Unberechtigten besetzt. Wenn der Platz jeweils am Feierabend versperrt ist, würde ich den Wagen des Schuldigen am liebsten ohne Vorwarnung abschleppen lassen.
Publiziert: 25.06.2015 um 21:12 Uhr
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Aktualisiert: 10.09.2018 um 14:11 Uhr
Was tun, wenn immer wieder ein Fremder auf dem gemieteten Parkplatz steht?

Grundsätzlich können Sie als Mieterin oder Mieter frei entscheiden, ob sie illegal geparkte Autos abschleppen lassen. Für Parkplätze auf privatem Boden ist die Polizei nämlich nicht zuständig.

Zu eigenmächtiges oder übertriebenes Vorgehen kann sich aber als Bumerang erweisen – vor allem, wenn sich der Parksünder gegenüber dem Abschleppdienst weigert, die Kosten zu bezahlen. Dann müssten Sie als Auftraggeber dafür einstehen.

Wenn Sie dieses Risiko nicht eingehen möchten, sollten Sie Ihre Vermieterschaft in die Pflicht nehmen: Diese ist dafür verantwortlich, dass Sie Ihr Mietobjekt vertragsgemäss nutzen können. Ein Lösungsansatz wäre, dass die Verwaltung beim zuständigen Gericht ein richterliches Parkverbot mit entsprechender Verbotstafel für das ganze Areal erwirkt. So könnten Sie oder der Hausabwart Falschparkierer dann ganz einfach bei der Polizei verzeigen.

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