Erlaubt oder verboten?
Darf ich hier mit einem ausländischen Auto herumfahren?

Ein Bekannter aus Süddeutschland fliegt von der Schweiz aus in die Ferien und lässt sein Auto bei mir stehen. Er hat mir angeboten, dass ich seinen Wagen in dieser Zeit benützen darf. Nun habe ich gehört, dass dies gar nicht erlaubt ist. Stimmt das?
Publiziert: 07.11.2015 um 22:04 Uhr
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Aktualisiert: 18.06.2019 um 10:26 Uhr

Die Erfahrung beim Beratungszentrum zeigt, dass viele Ratsuchende unsicher sind, ob sie in der Schweiz mit ausländischen Fahrzeugen herumfahren dürfen. Doch damit nicht genug: Im Internet kursieren viele Falschinformationen zu diesem Thema – basierend auf der Feststellung, dass Touristen und Reisende ja durchaus mit ihren ausländischen Fahrzeugen die hiesigen Strassen befahren dürfen.

Das Fahrzeug muss deklariert und versteuert werden

Tatsache ist aber: Das geltende Zollrecht verbietet Personen mit Wohnsitz in der Schweiz die vorübergehende Verwendung ausländischer privater Fahrzeuge. Das heisst: Wenn eine Person, die in der Schweiz wohnt, mit einem im Ausland immatrikulierten Auto herumfährt, gilt dies als zollpflichtige Einfuhr; das Fahrzeug müsste deklariert und versteuert werden.

Vorsicht ist gefragt

Aus diesem Grund ist gerade bei Fahrzeugen von Verwandten oder Bekannten aus dem Ausland, die hier zu Besuch sind, Vorsicht am Platz. Die Gastgeber in der Schweiz dürfen sich deren Autos nicht ausleihen. Wer es trotzdem tut und dabei erwischt wird, muss mit happigen zoll- und strafrechtlichen Konsequenzen (nachträgliche Zollabgaben und Busse) rechnen. Immerhin gibt es für gelegentlich im Ausland privat gemietete Fahrzeuge und für ausländische Firmenfahrzeuge Ausnahmen. Im Zweifelsfall informiert man sich direkt bei den Zollbehörden.

 

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