Einige Leser meldeten sich bei BLICK, sie seien an der italienischen oder österreichischen Grenze wegen dem fehlenden CH-Kleber gebüsst worden.
Braucht man CH-Kleber im Ausland immer noch?
BLICK-Experte Peter Förtsch stützte seinen Beitrag auf eine seit 3. November 1998 gültige Verordnung des Rates der Europäischen Union, in der unter anderem in Artikel 3 wörtlich steht: «Mitgliedstaaten, die vorschreiben, dass in einem anderen Mitgliedstaat zugelassene Fahrzeuge bei der Teilnahme am Verkehr in ihrem Hoheitsgebiet ein Unterscheidungszeichen führen müssen, erkennen das Unterscheidungszeichen des Zulassungsmitgliedstaats, das gemäss dem Anhang am linken Rand des Kennzeichens platziert ist, als den anderen Unterscheidungszeichen, die sie für Zwecke der Angabe des Zulassungsstaats des Fahrzeugs anerkennen, gleichwertig an.»
Reicht ein weisses Kreuz auf rotem Grund nicht aus?
Interpretiert man das komplizierte Beamtendeutsch und wendet es auf unsere Schweizer Kennzeichen an, bedeutet dies: Wir Schweizer haben am linken Rand des Kennzeichens aus nahe liegenden Gründen zwar keinen blauen Balken mit dem EU-Unterscheidungszeichen, aber ein weisses Kreuz auf rotem Grund. Da dies ebenfalls ein eindeutiges Unterscheidungskennzeichen ist – und im Binnenverkehr kein CH angebracht werden muss - bedeutet dies nichts anderes, als dass das Schweizer Kennzeichen von den EU-Staaten «als gleichwertig» anerkannt werden muss und folglich kein zusätzliches Unterscheidungszeichen (ovales CH) mehr notwendig ist.
CH-Kleber ist Pflicht
Der TCS und das Astra teilen diese Ansicht nicht. Sie stellen sich trotz der seit November 1998 gültigen Verordnung weiterhin stur auf den Standpunkt, dass bei Auslandsfahrten der CH-Kleber am Heck des Fahrzeugs Pflicht sei. Genau so wie offenbar einige italienische und österreichische Beamte, die «fehlbare» Schweizer Autofahrer ohne ovalen CH-Kleber büssen. Allerdings wenden sie dabei einen abenteuerlich anmutenden Bussenkatalog an – variieren doch die BLICK genannten, allerdings nicht belegten Bussen von 25 bis 400 Euro!
Klar scheint in dieser Sache nur: Will man unnötigen Ärger vermeiden, empfiehlt sich bei Reisen nach Italien oder Österreich, einen CH-Kleber am Auto anzubringen.