Mein Sohn besucht derzeit die Fahrschule. Auf die Autobahn soll er erst, wenn er so genannt prüfungsreif ist. Was genau versteht man darunter? M. Sigg, per Email
Willi Wismer: Die Definition ist einfach. Unter Prüfungsreife versteht man gemeinhin, wenn ein Schüler zur Prüfung angemeldet ist. Ihre Frage zeigt mir neuerlich: Viele wissen nur ungenau, was es bei der Begleitung von Fahrschülern zu beachten gilt.
Zur Erinnerung die wichtigsten Punkte:
Wo fahren? Fahrschüler dürfen verkehrsreiche Strassen erst befahren, wenn sie genügend ausgebildet sind. Für Autobahnen und -strassen gilt wie vorausgeschickt die Prüfungsreife.
Wie markieren? Werden Motorfahrzeuge von Schülern gelenkt, gilt es auf der Fahrzeugrückseite gut sichtbar eine «L»-Tafel anzubringen. Finden keine Lernfahrten statt – Tafel entfernen.
Wo sitzen? Auf Lern- und Prüfungsfahrten muss der Begleiter neben dem Fahrer Platz nehmen. Die Ausnahmen: auf Übungsplätzen, beim Rückwärtsfahren oder Parkieren. Der Begleiter muss aber immer die Handbremse leicht erreichen können.
Mit Passagieren? Lernfahrer dürfen keine Passagiere mitführen (beispielsweise auf Motorrädern, mit denen sie Lernfahrten ohne Begleitperson unternehmen können), die nicht selber über den entsprechenden Fahrausweis verfügen.
Wo üben? Auf verkehrsreichen Strassen sind Übungen wie Anfahren in Steigungen, Wenden oder Rückwärtsfahren untersagt, in Wohngebieten sind sie möglichst zu vermeiden.
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