Achtung, Kostenfalle
5 Tipps beim Unfall mit dem Mietwagen

Ob an Ostern, Pfingsten oder in den grossen Ferien: Im Urlaub sind viele mit dem Mietauto unterwegs. Doch was tun, wenns kracht? Fünf Tipps, um das Ferienbudget zu schonen.
Publiziert: 13.04.2022 um 05:00 Uhr
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Aktualisiert: 04.04.2023 um 05:01 Uhr
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Mietwagen im Ausland: Eine genaue Kontrolle bei der Wagenübernahme verhindert natürlich noch keinen Crash. Aber Licht, Reifen und die Flüssigkeitsstände sollte man kurz prüfen.
Foto: ADAC
Raoul Schwinnen

Freiheit, Fahren, Ferien: Über Ostern zieht es die ersten Schweizerinnen und Schweizer wieder in die Sonne. Viele sind am Ferienort im Ausland mit dem Mietwagen unterwegs. Kracht es dann im Strassenverkehr, ist nicht nur die Ferienstimmung angekratzt, sondern drohen auch Kosten. Denn um den Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen, muss der Unfall vollständig dokumentiert werden.

So reagierst du richtig nach einem Unfall im Mietwagen:

Polizei rufen

Verständige bei einem Unfall im Mietwagen immer die Polizei! Auf jeden Fall, wenn weitere Personen mit im Fahrzeug sassen und ein weiteres Fahrzeug am Unfall beteiligt ist, aber auch bei einem folgenschweren Selbstunfall. Die Polizei erstellt einen Bericht und füllt gemeinsam mit allen Unfallbeteiligten das Unfallprotokoll aus. «Zieht ein Mietkunde bei einem solchen Unfall die Polizei nicht hinzu, riskiert er seinen Versicherungsschutz», warnt Frieder Bechtel vom deutschen Preisvergleichsportal billiger-mietwagen.de.

Vermieter informieren

Informiere bei einem Unfall zudem unverzüglich den Autovermieter und klären mit diesem das weitere Vorgehen ab.

Schäden dokumentieren

Lasse dir nach einem Unfall – auch bei kleineren Schäden – bei Rückgabe des Mietwagens vom Vermieter einen Schadensbericht ausstellen und unterschreiben. Mache Fotos von den Schäden am Mietwagen.

Manchmal gehts ohne Polizei

Bei Bagatellunfällen und kleineren Fahrzeugschäden – etwa nach einer Reifenpanne, Steinschlag oder Parkremplern – ist ein Polizeibericht nicht zwingend nötig. Sicher aber die Schäden fotografieren und im Zweifelsfall mit deinem Vermieter oder deinem Mietwagen-Broker Rücksprache halten.

Unterlagen aufbewahren

Bewahre sämtliche Mietwagen-Unterlagen wie Mietvertrag, Zahlungsquittungen oder Kreditkartenbelege, Zahlungsnachweise über Kaution und Selbstbeteiligung, Kopien von Polizeiberichten, Unfallprotokolle oder Schadensberichte des Vermieters auf.

Mietvertrag: Mit oder ohne Selbstbeteiligung?

Verschuldet der Fahrer eines Mietwagens einen Unfall selbst, fordert der Vermieter fast immer die Selbstbeteiligung ein. Hat sich der Kunde für ein Angebot mit Selbstbeteiligung entschieden, muss er so im Schadensfall bis zu 2000 Franken und mehr zahlen. Die Höhe der Selbstbeteiligung legen die Autovermieter individuell fest. Hat er aber ein (teureres) Angebot mit Erstattung der Selbstbeteiligung gewählt, erhält er die Selbstbeteiligung gemäss Vertrag vom Mietwagen-Broker zurück. Frieder Bechtel vom Mietwagen-Produkt- und Preisvergleichsportal billiger-mietwagen.de rät deshalb: «Bei der Buchung immer ein Angebot mit Erstattung der Selbstbeteiligung inklusive Glas- und Reifenschutz wählen.»

Verschuldet der Fahrer eines Mietwagens einen Unfall selbst, fordert der Vermieter fast immer die Selbstbeteiligung ein. Hat sich der Kunde für ein Angebot mit Selbstbeteiligung entschieden, muss er so im Schadensfall bis zu 2000 Franken und mehr zahlen. Die Höhe der Selbstbeteiligung legen die Autovermieter individuell fest. Hat er aber ein (teureres) Angebot mit Erstattung der Selbstbeteiligung gewählt, erhält er die Selbstbeteiligung gemäss Vertrag vom Mietwagen-Broker zurück. Frieder Bechtel vom Mietwagen-Produkt- und Preisvergleichsportal billiger-mietwagen.de rät deshalb: «Bei der Buchung immer ein Angebot mit Erstattung der Selbstbeteiligung inklusive Glas- und Reifenschutz wählen.»

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