MARIO BORRI
Unnötiges Warmlaufen lassen des Motors bei stillstehendem Fahrzeug ist ausdrücklich verboten. Wer erwischt wird, zahlt 60 Franken Busse. Allerdings muss auch klar sein: Bei extremer Vereisung, wie nach Eisregen, ist das Freikratzen ohne Motorhilfe oft schlicht unmöglich. Dann kann das (kurzzeitige!) Warmlaufen lassen als «für die Verkehrssicherheit zwingend» erachtet werden. Und selbst wenn ein eifriger Gesetzeshüter dann dennoch 60 Franken verlangt: Fahren mit nicht vollständig frei gekratzten Scheiben ist extrem gefährlich und wird mit noch weit höheren Bussen bestraft!
Fazit: Warmlaufen lassen des Motors ist nichts für Faulpelze, sondern eine Notlösung. Lassen Sie gesunden Menschenverstand walten. Wer ganz sicher gehen will, lässt eine Standheizung montieren. Die kostet zwar etwa 2500 Franken (inklusive Montage), entledigt aber ein für alle Mal vom lästigen Scheibenkratzen.
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