Ein geplatzter Reifen ist der Albtraum eines jeden Autofahrers oder einer Autofahrerin. Grundsätzlich ist es so, dass die Kosten für einen Pneu, der durch normale Abnutzung irgendwann sein Lebensende erreicht hat und plötzlich platzt, nicht durch die Versicherung gedeckt sind. Der Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin ist für die Fahrtauglichkeit des Autos verantwortlich. Sprich, wenn du mit stark abgenutzten Reifen oder falschem Luftdruck fährst, hast du diese Verantwortung nicht wahrgenommen. In diesem Fall hast du dir den Reifenplatzer selbst zuzuschreiben und erhältst kein Geld von der Versicherung.
Hier übernimmt die Versicherung
Wenn dir bei der Fahrt ein Reifen geplatzt ist, kommt es darauf an, welche Folgeschäden daraus entstanden sind und welche Versicherungslösung du hast. Ist der Pneu hinüber und muss gewechselt werden, kommen diverse Versicherungen, Autohersteller oder ein Pannenhelfer für den Pannendienst auf. Am besten erkundigst du dich, welche Leistungen versichert sind. Die Kosten für den neuen Reifen müssen aber in den meisten Fällen selbst getragen werden.
Schwieriger wird es dann, wenn der Reifenplatzer weitere Schäden verursacht hat. Beispielsweise bei einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug oder einer ramponierten Stossstange, weil du ein Strassenschild touchiert hast. Die freiwillige Vollkasko kommt im Allgemeinen für selbst verursachte Dellen am eigenen Auto auf, während die obligatorische Motorfahrzeughaftpflichtversicherung Schäden an Dritteigentum oder Drittpersonen übernimmt. Aber nur, wenn der Reifenplatzer wirklich nicht vorherzusehen war.
Die Reifen regelmässig kontrollieren und bei Bedarf auswechseln, beim Luftdruck auf das Ladegewicht achten sowie rechtzeitig von Sommer- auf Winterpneus (und umgekehrt) wechseln – so minimierst du das Risiko eines Reifenplatzers bereits erheblich. Aber wie es halt im Leben so ist: Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass du dir eine Versicherungslösung suchst, die dich für solche Fälle bestmöglich abdeckt. Wer die Autoversicherung wechselt, kann ausserdem richtig Geld sparen. Bei FinanceScout24 kannst du einfach und schnell Versicherungen vergleichen, das Sparpotenzial erkennen und direkt abschliessen.
Die Reifen regelmässig kontrollieren und bei Bedarf auswechseln, beim Luftdruck auf das Ladegewicht achten sowie rechtzeitig von Sommer- auf Winterpneus (und umgekehrt) wechseln – so minimierst du das Risiko eines Reifenplatzers bereits erheblich. Aber wie es halt im Leben so ist: Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass du dir eine Versicherungslösung suchst, die dich für solche Fälle bestmöglich abdeckt. Wer die Autoversicherung wechselt, kann ausserdem richtig Geld sparen. Bei FinanceScout24 kannst du einfach und schnell Versicherungen vergleichen, das Sparpotenzial erkennen und direkt abschliessen.
Regress aufgrund Grobfahrlässigkeit
Wenn du jedoch nachweislich mit ungeeigneten Autoreifen unterwegs warst, kann dir dies als grobfahrlässiges Verhalten ausgelegt werden. Dazu gehören Sommerpneus im Winter, falscher Luftdruck oder zu stark abgenutzte Reifen. In solchen Fällen wird dich die Versicherung in Regress nehmen und die geleistete Zahlung zumindest teilweise zurückverlangen. Speziell bei Personenschäden können die Folgekosten extrem hoch werden.
Aus diesem Grund ist es äusserst wichtig, die Reifen regelmässig zu kontrollieren, bestenfalls bei deiner Garage. Wer hier spart, muss bei einem geplatzten Reifen ansonsten womöglich ganz tief ins Portemonnaie greifen.
Wer haftet bei einem Nagel im Reifen?
Wurde dein Reifen mutwillig zerstört, wird der Schaden durch die meisten Teilkasko-Versicherungen übernommen. Aufgrund des Selbstbehalts solltest du jedoch vorgängig prüfen, ob du den Betrag nicht trotzdem besser aus der eigenen Tasche bezahlst.
Wenn du über einen Gegenstand wie beispielsweise einen grossen Nagel fährst, ist die Sachlage weniger eindeutig. Eigentlich haftet in diesem Fall die Person, die den Nagel auf der Fahrbahn verloren hat. Doch ist es meist unmöglich zu beweisen, wem der spitze Gegenstand gehört. Hier hilft dir also nur eine eigene Vollkasko-Versicherung, sofern nachvollziehbar ist, dass du den Nagel nicht sehen respektive ihm ausweichen konntest. Aus diesen Gründen ist eine Pauschalaussage hierzu jedoch nicht möglich und es wird von Fall zu Fall entschieden, ob und wie sich die Versicherung beteiligt.
Dieser Beitrag wurde vom Ringier Brand Studio im Auftrag eines Kunden erstellt. Die Inhalte sind journalistisch aufbereitet und entsprechen den Qualitätsanforderungen von Ringier.
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