Seit diesem Jahr gilt das vom Schweizer Stimmvolk vor drei Jahren verabschiedete Klimaziel für Neuwagen von 95 Gramm CO2 pro Kilometer. Allerdings nicht für alle in die Schweiz importierten Neuwagen. Kleinere Hersteller, die im EU-Raum weniger als 10’000 Fahrzeuge pro Jahr auf den Markt bringen, profitieren von einer Sonderregelung der EU-Kommission – die vom Bundesrat für die Schweiz übernommen wurde. Das betrifft in unserem Land konkret 20 Marken – etwa Luxus-Sportwagenhersteller wie Aston Martin, Bentley, Ferrari oder McLaren, aber auch die europaweit besonders in der Schweiz populären Volksmarken Subaru oder Suzuki.
Nun möchte FDP-Ständerat Damian Müller mit dieser Ungleichbehandlung aufräumen. In seiner im Parlament eingereichten Motion fordert der 35-jährige Luzerner, dass für alle Personenwagen die gleichen CO2-Zielvorgaben gelten und dass der Bundesrat die Verordnung des CO2-Gesetzes entsprechend anpassen soll.
Kleinhersteller werden bevorzugt
Müller ärgert sich nicht nur darüber, dass die Neuwagen in der Schweiz generell deutlich über dem CO2-Limit liegen. Er stösst sich vor allem auch daran, dass ein Teil der Klein- und Nischenhersteller in der Schweiz bevorteilt wird, obwohl sie deutlich höhere Marktanteile als in der EU haben. Zudem stossen diese Fahrzeuge überdurchschnittlich viel CO2 aus – gemäss dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) 14 Gramm mehr als der Schnitt aller neuen PW und 22 Gramm mehr, als das gesetzliche Limit vor zwei Jahren erlaubte. Damian Müller: «Es ist mir unverständlich, dass die für hohen CO2-Ausstoss sorgenden Klein- und Nischenmarken weiterhin gesondert behandelt werden. Der Bundesrat soll daher die geltende Verordnung entsprechend anpassen.»
Anpassung könnte teuer werden
Ist der Vorstoss des bürgerlichen Ständerats Müller erfolgreich, würde dies für die Importeure der betroffenen Nischenmarken teuer. Gemäss dem Bundesamt für Energie (BFE) würde sich beispielsweise der Preis eines Ferrari 488 Spider (ca. 280’000 Fr.) um über 15’000 Franken oder fünf Prozent des Listenpreises erhöhen. Bei Kunden solch exklusiver Fahrzeuge mag das vielleicht keine abschreckende Wirkung haben. Bei Subaru oder Suzuki, beides keine Luxusmarken und in einem deutlich preissensibleren Umfeld unterwegs, könnten solche Anpassungen aber eine verheerende Wirkung auf die künftige Preispolitik haben.
Würden die Falschen bestraft?
Auf die offizielle Anfrage von BLICK wollte man bei Subaru Schweiz keine Stellung beziehen («Wir möchten nicht, dass wir bezüglich CO2-Vorgaben als Nischenmarke angesehen werden und deshalb andere Zielvorgaben zu erreichen haben») – und verwies an die Importeursvereinigung Auto-Schweiz. Dort sagt Direktor Andreas Burgener klipp und klar: «Die Motion Müller schiesst völlig am Ziel vorbei. Statt einige wenige Sportwagen zu sanktionieren, träfe dieser Vorstoss mit Subaru und Suzuki beliebte Marken. Beide bringen immer mehr Modelle mit Hybrid-Motorisierungen auf den Markt – und ihre Kundinnen und Kunden sollten jetzt dafür nicht noch bestraft werden.» Ständerat Müller kontert: «Es handelt sich um einen alten Zopf. Es sollen für alle Fahrzeugmarken dieselben CO2-Zielvorgaben gelten. Dies garantiert eine Gleichbehandlung.» Er geht davon aus, dass bis September die Antwort des Bundesrats auf seine Motion vorliegen wird.