Bei VW-Importeurin Amag reibt man sich zufrieden die Hände. Nach der Entscheidung des Bundesgerichts, diesen Frühling nicht auf die Verbandsklage der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) einzugehen, ist nun auch die Schadenersatzklage vor dem Zürcher Handelsgericht vom Tisch.
Das Handelsgericht trat auf die Schadenersatzklage der SKS gar nicht ein, weil sich die SKS unter anderem als eigentliches Inkassovehikel zur Verfügung stelle, damit ein erhebliches Risiko eingehe, das durch den Stiftungszweck gar nicht gedeckt sei. Zudem rügte das Gericht, dass die Stiftung auch juristische Personen vertrat, was dem Stiftungszweck ebenfalls widerspreche. Daher sei die SKS im Prozess nicht handlungsfähig und damit auch nicht prozessfähig.
Wir erinnern uns: Vor zwei Jahren am 29. Dezember 2017 reichte die SKS vor dem Zürcher Handelsgericht zwei Klagen zum Diesel-Skandal gegen den VW-Konzern und die Autoimporteurin Amag ein. Eine Schadenersatzklage für rund 6000 Betroffene plus eine Verbandsklage (BLICK berichtete).
Am Bundesgericht abgeblitzt
Im Sommer 2018 beschloss das Handelsgericht Zürich, aus formellen Gründen nicht auf die Verbandsklage einzutreten – beurteilte also deren Inhalt gar nicht. Worauf das SKS die Klage ans Bundesgericht weiterzog, dort aber im Frühling 2019 abblitzte. Mit der Begründung, dass die Manipulationen schon lange bekannt seien und gestoppt wurden. Eine herbe Niederlage für die SKS, die mit ihrer Verbandsklage zwar als Kläger auftrat, nicht aber um eigene Rechte geltend zu machen, sondern jene der Allgemeinheit.
«Mit unserer Verbandsklage erhofften wir eine Bestätigung des Gerichts, dass VW und die Amag unlauter gehandelt haben. Und damit wollten wir unsere Schadenersatzklage stützen», erklärte SKS-Geschäftsleiterin Sara Stalder nach dem negativen Bundesgerichtsentscheid gegenüber dem Beobachter. Ein positives Urteil hätte den Weg für all jene Betroffene des Dieselskandals geebnet, die Klagen gegen VW und die Amag einreichen wollten, sich aber nicht an der SKS-Schadenersatzklage beteiligt hatten.
Entschädigungen von 168'000 Franken
Nach der Niederlage vor Bundesgericht diesen Frühling musste die SKS davon ausgehen, dass auch die noch vor dem Zürcher Handelsgericht hängige Schadenersatzklage abblitzen dürfte. Und so überrascht das jüngste Urteil des Handelsgerichts Zürich wenig. Natürlich bleibt der SKS die Möglichkeit, auch diese Entscheidung ans Bundesgericht weiterzuziehen. Die Erfolgsaussichten sind aber gering. Zudem entstehen der SKS nach diesem Urteil bereits Gerichtskosten von 120'000 Franken, sowie Parteientschädigungen von 33'000 beziehungsweise 135'000 Franken an die Amag und VW. Damit sind nun wohl alle von der SKS zum Dieselskandal gegen die Amag und VW in der Schweiz eingereichten Klagen vom Tisch.