Für wen gilt das Verbot?
Betroffen sind alle Diesel-PW mit der Euro-4-Norm oder tiefer – allein in Stuttgart und Region sind dies rund 72'000 Autos. Das Fahrverbot gilt auch dann, wenn das Fahrzeug eine grüne Umweltplakette besitzt. Ausnahmen: Handwerker, Lieferwagen, soziale und Pflegedienste dürfen trotzdem fahren.
Wo gilt das Fahrverbot?
Anders als in Hamburg, wo es nur Einschränkungen auf einzelnen Strecken gibt, gilt das Fahrverbot in Stuttgart ausnahmslos für das gesamte Stadtgebiet: Ab Ortsschild «Stuttgart» dürfen betroffene Diesel nicht mehr fahren, auch wenn das Fahrziel nur in einem Aussenbezirk wie Zuffenhausen liegt.
Sind auch Schweizer Autofahrer betroffen?
Diesel-Fahrverbote gelten für alle – auch für Schweizer Dieselfahrer. Zwar hat die Schweiz im europäischen Vergleich einen relativ geringen Anteil an alten Dieselautos, dennoch ist rund jeder dritte Schweizer Dieselfahrer vom Fahrverbot in Stuttgart betroffen.
Und wenn man doch in die Stadt fährt?
Im Januar gilt eine Karenzzeit – dann wird nur ermahnt und informiert. Ab Februar wird die Polizei eine Busse von 80 Euro (ca. 100 Franken) erheben.
Könnte das Fahrverbot auch auf neuere Diesel ausgedehnt werden?
Wird durch die Fahrverbote die Luftqualität nicht signifikant verbessert, könnten ab 2020 auch jüngere Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 ausgeschlossen werden. Dies entspräche mehr als 70 Prozent des heutigen Dieselbestands im Grossraum Stuttgart!