Demnach haben Autokäufer, in deren Dieselfahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung wie etwa das sogenannte Thermofenster verbaut ist, Anspruch auf Entschädigung - sofern die Autobauer fahrlässig gehandelt haben. Thermofenster steuern den Abgasausstoss je nach Aussentemperatur.
Bisher war ein Thermofenster aus Sicht des BGH keine von den Herstellern vorsätzlich und bewusst zur Täuschung des tatsächlichen Schadstoffausstosses verbaute Schummelsoftware - und daher auch kein Grund für Schadenersatz.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom März dieses Jahres zwang den Diesel-Senat nun zum Umdenken. Autofahrern kann nun ein finanzieller Ausgleich zustehen, wenn sie ohne ihr Wissen ein Auto mit einem im Motor verbauten Thermofenster kauften. Autobesitzer hatten gegen Audi, Mercedes-Benz und Volkswagen geklagt.
Thermofenster stecken in Millionen von Dieselautos und decken unterschiedliche Temperaturbandbreiten ab, in denen sie die Rückführung der Abgase drosseln oder gar ganz abschalten. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte die Technologie gebilligt. Autohersteller hatten sich zudem stets darauf berufen, dass diese Funktionalitäten dem Schutz des Motors dienen. Kritiker sahen darin eine Täuschung des Verbrauchers über den tatsächlichen Ausstoss von Schadstoffen.
(SDA)