Was ändert 2020 auf unseren Strassen? Per 1. Januar (noch) nicht viel: Einzig Junglenker können aufatmen, ihr Portemonnaie wird künftig geschont. Die bislang zwei, innerhalb von drei Jahren zu besuchenden obligatorischen (und ziemlich teuren) Weiterbildungskurs-Tage werden seit Jahresbeginn in nur noch einem Kurstag zusammengefasst. Dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach Erteilung des Führerausweises auf Probe zu absolvieren. Er dauert sieben Stunden und umfasst auf extra dazu vorgesehenen Ausbildungsplätzen praktische Fahrübungen mit Vollbremsungen, aber auch energieeffizientes Fahren im Auto und auf Simulatoren.
Für die Übergangsphase gilt:
- Wer über einen Fahrausweis auf Probe mit Ablaufdatum 2020 oder später verfügt, muss entweder den neuen Weiterbildungstag absolvieren oder nachweisen, dass er den Weiterausbildungskurs 1 besucht hat.
- Wer einen abgelaufenen Fahrausweis auf Probe hat (weil er nicht beide Weiterbildungskurse absolviert hat), ist nicht mehr fahrberechtigt! Er kann aber 2020 einen definitiven Fahrausweis beantragen, wenn er den Weiterbildungskurs 1 oder den neuen Weiterausbildungstag absolviert hat.
- Wer einen vor dem 1. Januar 2020 ausgestellten Fahrausweise auf Probe hat, kann anstelle des neuen Weiterbildungstages auch innerhalb von drei Jahren den bisherigen Weiterbildungskurs 1 besuchen.
Für alle ab dem 1. Januar 2020 ausgestellten Fahrausweise auf Probe gilt ab sofort die neue Regelung.
Im Laufe dieses Jahres dürften weitere, vom Bundesrat abgesegnete Änderungen im Strassenverkehrsgesetz dazukommen. Diese betreffen vor allem die Autobahnen.
- Rechtsvorbeifahren: Wer heute rechts überholt, riskiert einen sofortigen Fahrausweisentzug. Noch dieses Jahr soll aber vorsichtiges Rechtsvorbeifahren erlaubt werden. Dies bedeutet gemäss dem Bundesamt für Strassen (Astra) aber nicht, dass Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen erlaubt wird.
- Motorwagen mit Anhänger: Ebenfalls noch dieses Jahr dürfte die Höchstgeschwindigkeit für leichte Motorwagen mit Anhänger (z.B. Wohnwagengespanne, Personenwagen mit Pferdeanhänger) auf Autobahnen von 80 auf 100 km/h erhöht werden.
- Rettungsgasse: Heute wird nur gebüsst, wer konkret Einsatzfahrzeuge behindert. Gemäss dem Massnahmenpaket des Bundesrats soll aber noch dieses Jahr auf unseren Autobahnen das Bilden von Rettungsgassen Vorschrift werden. Wie hoch allfällige Bussen ausfallen werden, steht noch nicht fest. Gemäss Astra soll es bei Verstössen je nach Einzelfall aber direkt zu einer Anzeige kommen und nicht über das Ordnungsbussenverfahren geregelt werden.
Im Laufe dieses Jahres dürften weitere, vom Bundesrat abgesegnete Änderungen im Strassenverkehrsgesetz dazukommen. Diese betreffen vor allem die Autobahnen.
- Rechtsvorbeifahren: Wer heute rechts überholt, riskiert einen sofortigen Fahrausweisentzug. Noch dieses Jahr soll aber vorsichtiges Rechtsvorbeifahren erlaubt werden. Dies bedeutet gemäss dem Bundesamt für Strassen (Astra) aber nicht, dass Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen erlaubt wird.
- Motorwagen mit Anhänger: Ebenfalls noch dieses Jahr dürfte die Höchstgeschwindigkeit für leichte Motorwagen mit Anhänger (z.B. Wohnwagengespanne, Personenwagen mit Pferdeanhänger) auf Autobahnen von 80 auf 100 km/h erhöht werden.
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