Er hat seinen Humor nicht verloren. Fahrlehrer Beat Plüss (48) aus Bassersdorf ZH ruft sofort zurück und meint: «Ich hab jetzt Zeit zum Auskunftgeben.» Auch seine Branche ist vom bundesrätlichen Lockdown betroffen. Ab sofort darf er keine Auto- und Töfffahrkurse mehr anbieten. «Die Strassenverkehrsämter nehmen keine praktischen Prüfungen mehr ab, und auch mein Jugendfahrlager Jufala, wo ich als Instruktor vorgesehen war, musste abgesagt werden», bedauert Plüss. «Es sind also nicht nur die Wirte und Coiffeure, die nicht mehr arbeiten dürfen», hält Plüss mit Galgenhumor fest.
Gleich siehts beim TCS und seinen diversen Ausbildungszentren aus. «Weil wir hinter den Massnahmen des Bundesrats stehen und das Wohlbefinden unserer Mitglieder, Kunden und Mitarbeiter höchste Priorität geniesst, bleiben all unsere Fahrtrainingszentren bis und mit 19. April geschlossen», sagt Roger A. Egolf, Direktor Training & Events TCS. «Das hat zur Folge», so Egolf, «dass aktuell mehr als 500 Kurse abgesagt werden müssen.»
Zwangspause nutzen
Beim TCS versucht man gegenwärtig, das Beste aus der Situation zu machen. Roger A. Egolf: «Wir bringen während der Zwangspause unsere Infrastruktur auf Vordermann. Und wo es möglich ist, arbeiten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Homeoffice.»
Probleme mit den Fristen
Das «Grounding» der Fahrausbilder und Prüfungsexperten ist nicht ganz unproblematisch. «Einige meiner Kollegen dürften existenzielle Probleme kriegen, befürchtet Fahrlehrer Beat Plüss. Er selbst denkt, einen Monat verkraften zu können. «Aber wenns länger dauert ...» Dazu kommt, dass sich verschiedene Fristen durch den bundesrätlichen Lockdown nicht mehr einhalten lassen. Fahrlehrer Plüss: «Ich habe gleich zwei Schüler, denen der Lernfahrausweis abläuft, ehe sie nach der nun abgesagten praktischen Prüfung wieder antreten können.»
Astra hat bereits reagiert
Doch das Bundesamt für Strassen (Astra) hat bereits reagiert und eine Weisung an alle kantonalen Strassenverkehrsämter herausgegeben, womit die kantonalen Behörden vorerst mal bis Ende September ermächtigt werden, die Gültigkeitsdauer von ablaufenden Lernfahrausweisen, aber auch von Fahrausweisen auf Probe oder Fähigkeitsausweisen angemessen zu verlängern. Konkret können sich die zwei Schüler von Fahrlehrer Plüss – «am besten via Internet und nicht persönlich am Schalter», so Severin Toberer vom Zürcher Strassenverkehrsamt – ans Strassenverkehrsamt wenden und eine Fristverlängerung verlangen. «In solchen Ausnahmesituationen bieten wir gerne Hand», betont Toberer.