Im Diesel-Skandal will die Stiftung Konsumentenschutz Schweiz (SKS) 6000 Autobesitzern zu ihrem Recht verhelfen und hat deshalb zwei Klagen eingereicht. Eine ist nun aber definitiv gescheitert. Als letzte Instanz hat das Bundesgericht die Feststellungsklage abgewiesen.
Im letzten Sommer ist das Handelsgericht des Kantons Zürich nicht mal auf die Klage eingetreten, weil es kein Feststellungsinteresse gebe. Das Handelsgericht argumentierte damals, weil die Manipulationen seit Herbst 2015 allgemein bekannt seien, könne eine Fortsetzung der Täuschung ausgeschlossen werden. Weiter liessen sich mit der Klage allfällige Beeinträchtigungen nicht beheben.
Die Reaktionen
Der Konsumentenschutz hat gegen dieses Urteil Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht, konnte aber auch dessen Richter nicht überzeugen. Sie haben die Beschwerde abgewiesen und das Urteil des Handelsgerichts gestützt. Damit ist die Feststellungsklage definitiv vom Tisch.
Die Amag begrüsst diesen Entscheid. Sie war der Meinung, dass nicht in einem separaten Verfahren über die Unlauterkeit manipulierter Abgaswerte entschieden werden müsse. Der Konsumentenschutz dagegen ist enttäuscht und schreibt in einer Mitteilung, das Instrument der Verbandsklage sei gescheitert. Für die Konsumentenorganisationen sei es somit allgemein unmöglich, gegen unlautere Anbieter gerichtlich vorzugehen.
Wie es weitergeht
Damit ist der Diesel-Skandal für die Amag aber noch nicht abgeschlossen. Die zweite Klage des Konsumentenschutz läuft noch und deren Erfolgsaussichten stehen deutlich besser. Darin vertritt die SKS rund 6000 VW-Besitzer und fordert Schadenersatz von der Volkswagen AG. Diese Klage liegt noch beim Handelsgericht des Kantons Zürich.