Zuhälter-Prozess
Staatsanwalt fordert Freispruch für DSK

Im Zuhälterei-Prozess gegen Dominique Strauss-Kahn hat die Staatsanwaltschaft einen Freispruch für den 65-Jährigen gefordert. Es könne nicht nachgewiesen werden, dass sich der Ex-IWF-Chef der schweren Zuhälterei schuldig gemacht habe.
Publiziert: 17.02.2015 um 15:47 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 20:55 Uhr
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Dominique Strauss-Kahn muss in Callgirl-Affäre vor Gericht (Archiv)
Foto: Keystone

Im Zuhälter-Prozess von Lille fordert der Staatsanwalt einen Freispruch für Struauss-Kahn. Der Ex-IWF-Chef habe weder die Prostituierten bezahlt noch die Abende organisiert oder einen finanziellen Vorteil gehabt, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer.

Er müsse daher freigesprochen werden. Dem früheren Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) war vorgeworfen worden, Sexpartys mit Callgirls unter anderem in Paris, Brüssel und Washington mitorganisiert zu haben.

Der einstige sozialistische Spitzenpolitiker räumte vor und während des Prozesses im nordfranzösischen Lille die Teilnahme an den Sexpartys ein. Er bestritt aber gewusst zu haben, dass es sich bei den Frauen um Prostituierte handelte.

Die Forderung der Staatsanwaltschaft, Strauss-Kahn freizusprechen, ist keine Überraschung: Bereits im Juni 2013 hatte sich die Behörde gegen eine Anklage Strauss-Kahns ausgesprochen und zur Begründung erklärt, es gebe nicht ausreichend belastendes Material.

Die Untersuchungsrichter sahen dies aber anders und erhoben Anklage gegen den früheren französischen Wirtschafts- und Finanzminister. Der Prozess gegen Strauss-Kahn und weitere 13 Angeklagte begann dann Anfang Februar in Lille. Er soll am Freitag enden, ein Urteil dürfte aber erst zu einem späteren Zeitpunkt fallen.

Bei den 13 anderen Angeklagten fordert der Staatsanwalt überwiegend Bewährungs- und Geldstrafen. Der Bordellbetreiber für ein Jahr in den Knast. (kab/SDA)

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