Zugunglück von Bad Aibling (12 Tote)
Fahrdienstleiter muss ins Gefängnis

Publiziert: 05.12.2016 um 10:52 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 05:50 Uhr
Fahrdienstleiter muss in Haft
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Zugunglück von Bad Aibling (12 Tote):Fahrdienstleiter muss in Haft

Beim Zusammenstoss zweier Züge in Bad Aibling (D) sind am 9. Februar 12 Menschen getötet und und fast 90 zum Teil lebensgefährlich verletzt worden .Jetzt hat das Landgericht Traunstein einen Mitarbeiter der Bahn im Zusammenhang mit dem Unglück der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden. Der Fahrdienstleiter ist zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Foto: REUTERS/Michael Dalder

Zu Prozessbeginn hatte der Bahnmitarbeiter gestanden, bis kurz vor dem Zusammenstoss der beiden Züge am 9. Februar in dem oberbayerischen Kurort das Fantasy-Rollenspiel «Dungeon Hunter5» auf seinem Handy gespielt zu haben. Dabei geht es um das Töten von Dämonen. Die Vorschriften der Deutschen Bahn verbieten jedoch die private Nutzung von Smartphones im Dienst.

Spiel lenkte ihn ab

Vom Spielen abgelenkt stellte der Fahrdienstleiter an jenem Unglücksmorgen mehrere Signale im Stellwerk falsch, wie die mehrtägige Beweisaufnahme im Prozess das Ermittlungsergebnis bestätigte.

Beim Absetzen eines Notrufes drückte der 40-Jährige zu allem Unglück auch noch eine falsche Taste. Der Alarm erreichte die Lokführer nicht. Der Frontalzusammenstoss auf eingleisiger Strecke war daraufhin nicht mehr zu verhindern.

An einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung hatte nach sechs Verhandlungstagen kein Zweifel mehr bestanden. Denn selbst die Verteidiger des Fahrdienstleiters räumten dies ein. Allerdings hielten sie eine Bewährungsstrafe für ausreichend. Allenfalls kam für die Anwälte eine Haftstrafe von maximal zweieinhalb Jahren infrage.

Staatsanwalt wollte vier Jahre Gefängnis

Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen vier Jahre Gefängnis beantragt. Die Hinterbliebenen der Todesopfer und verletzten Passagiere schlossen sich als Nebenkläger dieser Forderung im Wesentlichen an.

Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre. Das Gericht betonte bei seinem Urteilsspruch, alle Beteiligten hätten zu einem «ruhigen und sachlichen Verhandlungsstil» beigetragen.

Veraltete Signale

Bekannt wurde in dem Prozess auch, dass die Bahn auf der Unglücksstrecke seit mehr als 30 Jahren veraltete Signaltechnik einsetzt.

 Eine Vorschrift von 1984, zusätzliche Anzeigen zu installieren, war nicht umgesetzt worden, wie ein Unfallexperte des staatlichen Eisenbahn-Bundesamtes aussagte. Die Bahn muss dies aber nur im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten tun. (bau/SDA)

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