Zürcher SP fordert
Polizei soll Nationalität von Kriminellen verschweigen

Nach einer Straftat will die Zürcher SP nicht wissen, aus welchem Land Täter und Opfer kommen. In einem Postulat fordert die Partei jetzt, dass die Stadtpolizei diese Information künftig zurückhält.
Publiziert: 18.06.2015 um 21:08 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 00:52 Uhr
Die SP fordert, dass die Zürcher Stapo die Nationalität von Tätern nicht mehr nennt.
Foto: Markus Heinzer, newspictures

Ein Toter im Kreis 4, eine wüste Schlägerei vor dem Hauptbahnhof oder ein Raubüberfall auf ein Grosi. Immer wenn die Zürcher Stadtpolizei über solche Vorfälle infromiert, nennt sie nicht nur Geschlecht und Alter, sondern auch die Nationalität des Täters.

Min Li Marti (SP) findet das völlig daneben. Beim Stadtrat hat die Gemeinderätin und Verlegerin der linken Zeitung «P.S.» zusammen mit sechs weiteren Unterzeichnenden deshalb ein Postulat eingereicht. Der Rat soll prüfen, ob die Stapo bei ihren Meldungen auf die Angabe der Nationalität verzichten kann – sowohl bei Opfern als auch bei Tätern.

«Die Schwere eines Delikts misst sich am Delikt und nicht an der Herkunft des Täters», heisst es im Postulat, das Blick.ch vorliegt.

Das soll es nicht mehr geben: Stapo Meldung über eine kriminellen Rumänen.

Eine Ausnahme soll nur dann gemacht werden, wenn die Herkunft einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Tat hat. Ansonsten sei die Nationalität für den Erkenntnisgewinn «genauso nutzlos wie die Religionszugehörigkeit, die sexuelle Orientierung oder die politische Präferenz».

«Wird grundsätzlich mitgeteilt»

Dass die Zürcher Stapo die Nationalitäten jeweils nennt, entspricht den Empfehlungen der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz KKPKS. Ausser wenn «triftige Gründe» wie Täter-oder Opferschutz vorliegen, gilt folgende Regelung: «Geht es um den kriminalpolizeilichen Bereich, wird bei Täterschaft und Opfer neben dem Alter grundsätzlich die Nationalität mitgeteilt.»

Bei Unfällen im Strassenverkehr wird empfohlen, die Nationalität des Opfers nur bei einem tödlichen Ausgang zu nennen. Gleiches gilt auch für Raser-Delikte oder Fälle, in denen die Verkehrsregeln ähnlich grob verletzt würden.

Im Kanton Bern wollte die SVP vor drei Jahren genau das Gegenteil des Zürcher Vorstosses erreichen: Die Bürgerlichen forderten die generelle Nennung der Herkunft. Die Regierung lehnte ab.

Die Nationalität werde zwar nicht proaktiv kommuniziert, auf Nachfrage von Medienschaffenden aber bekanntgegeben. Denn die Schweizerische Strafprozessordnung StPO verbiete die Nennung der Nationalität nicht. (lex)

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